Nr. 0363
Zum Höhepunkt der Karnevalszeit führte die Polizei Berlin am
vergangenen Wochenende verstärkte
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in der gesamten Stadt durch.
Erfahrungsgemäß finden auch in Berlin vor dem Rosenmontag
viele Faschingsveranstaltungen und Feierlichkeiten statt.
Deshalb ging es insbesondere um das gezielte Erkennen
fahruntüchtiger Fahrzeugführer und die Verhinderung von
Verkehrsunfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Insgesamt wurden im Rahmen von 220 stationären und mobilen
Kontrollen 4.820 Fahrzeugführer überprüft. 45
Fahrzeugführer waren deutlich alkoholisiert, bei 13 von ihnen
wurde ein Atemalkoholwert von mehr als 1,1 Promille
festgestellt. Der Spitzenwert lag bei 2,02 Promille. Damit
waren die Fahrzeugführer absolut fahruntüchtig und sehen nun
einem Strafverfahren entgegen. Eine Drogenbeeinflussung
erkannten die hierfür besonders geschulten Einsatzkräfte bei
60 Fahrzeugführern, denen die Weiterfahrt untersagt wurde.
Außerdem wurden Blutentnahmen angeordnet. Die Betroffenen
haben nun mit hohen Geldbußen und der Anordnung von
Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis zu
rechnen.
In zwei Fällen versuchten Betroffene, sich den Kontrollen
durch Flucht zu entziehen.
Beispielsweise widersetzte sich in der Nacht zu Samstag ein
16-jähriger Fahrer eines Pkw in Kreuzberg den eindeutigen
polizeilichen Weisungen zum Anhalten. Nach kurzer
Verfolgungsfahrt konnte der Flüchtige gestoppt werden. Neben
einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kamen noch
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Urkundenfälschung, des Kennzeichendiebstahls und fehlender
Haftpflichtversicherung hinzu. In Britz beobachteten
Zivilfahnder, wie ein Fahrzeugführer kurz vor einer
Kontrollstelle in eine Seitenstraße abbog und dort ein
Fahrerwechsel vorgenommen wurde. Die anschließende
Überprüfung ergab, dass der Fahrer keinen Führerschein hatte
und der Beifahrer mit Haftbefehl gesucht wurde.
Insgesamt wurden 44 Fahrzeugführer angetroffen, die nicht im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Für 15 der
kontrollierten Fahrzeuge bestand kein Versicherungsschutz.
Zudem wurden in 832 Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen
gefertigt, weil gegen sonstige Verkehrsvorschriften verstoßen
wurde.
Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr am Karnevalswochenende
Polizeimeldung vom 12.02.2018
berlinweit
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