Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr am Karnevalswochenende

Polizeimeldung vom 12.02.2018
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Nr. 0363
Zum Höhepunkt der Karnevalszeit führte die Polizei Berlin am vergangenen Wochenende verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in der gesamten Stadt durch. Erfahrungsgemäß finden auch in Berlin vor dem Rosenmontag viele Faschingsveranstaltungen und Feierlichkeiten statt. Deshalb ging es insbesondere um das gezielte Erkennen fahruntüchtiger Fahrzeugführer und die Verhinderung von Verkehrsunfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Insgesamt wurden im Rahmen von 220 stationären und mobilen Kontrollen 4.820 Fahrzeugführer überprüft. 45 Fahrzeugführer waren deutlich alkoholisiert, bei 13 von ihnen wurde ein Atemalkoholwert von mehr als 1,1 Promille festgestellt. Der Spitzenwert lag bei 2,02 Promille. Damit waren die Fahrzeugführer absolut fahruntüchtig und sehen nun einem Strafverfahren entgegen. Eine Drogenbeeinflussung erkannten die hierfür besonders geschulten Einsatzkräfte bei 60 Fahrzeugführern, denen die Weiterfahrt untersagt wurde. Außerdem wurden Blutentnahmen angeordnet. Die Betroffenen haben nun mit hohen Geldbußen und der Anordnung von Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
In zwei Fällen versuchten Betroffene, sich den Kontrollen durch Flucht zu entziehen.
Beispielsweise widersetzte sich in der Nacht zu Samstag ein 16-jähriger Fahrer eines Pkw in Kreuzberg den eindeutigen polizeilichen Weisungen zum Anhalten. Nach kurzer Verfolgungsfahrt konnte der Flüchtige gestoppt werden. Neben einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kamen noch Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Kennzeichendiebstahls und fehlender Haftpflichtversicherung hinzu. In Britz beobachteten Zivilfahnder, wie ein Fahrzeugführer kurz vor einer Kontrollstelle in eine Seitenstraße abbog und dort ein Fahrerwechsel vorgenommen wurde. Die anschließende Überprüfung ergab, dass der Fahrer keinen Führerschein hatte und der Beifahrer mit Haftbefehl gesucht wurde.
Insgesamt wurden 44 Fahrzeugführer angetroffen, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Für 15 der kontrollierten Fahrzeuge bestand kein Versicherungsschutz. Zudem wurden in 832 Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, weil gegen sonstige Verkehrsvorschriften verstoßen wurde.