Faschingskontrollen 2018: Bilanz der Verkehrspolizei


14.02.2018, PP Oberbayern Süd

Faschingskontrollen 2018: Bilanz der Verkehrspolizei
SÜDLICHES OBERBAYERN. In den letzten Wochen der „fünften Jahreszeit“ führten die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, wie im Vorfeld angekündigt, zahlreiche Kontrollen im Straßenverkehr durch. Die allermeisten Fahrzeuglenker waren vernünftig und saßen nicht „benebelt“ hinterm Lenkrad. Für einige Unbelehrbare endete die Faschingsfeier aber mit der Abgabe des Führerscheins, mit Geldstrafen und langen Fahrverboten.

In den letzten vier Wochen wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (9 Landkreise und die Stadt Rosenheim) insgesamt 10.827 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Erstes Augenmerk galt dabei natürlich einem möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum.

Bei 5.507 Fahrzeugführern wurden Atemalkohol- oder Drogenvortests durchgeführt. Bei 132 davon ergab sich eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit.

Für Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille bedeutete dies eine Strafanzeige und Führerscheinentzug. Der unrühmliche Spitzenwert lag bei 2,60 Promille. Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt (0,5 bis 1,09 Promille) kommen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon.

In 37 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen.

19 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.

Bei 17 Verkehrsunfällen wurde festgestellt, dass der verantwortliche Lenker alkoholisiert war.
Erstmeldung: Alkohol am Steuer ist keine Faschingsgaudi - Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an