48143 Münster (ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung "Schwerer Verkehrsunfall unter Alkohol" (ots 31.01.2018, 01:29 Uhr
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und des Polizeipräsidiums Münster
Am Abend des 30. Januar fuhr ein 28-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über die Warendorfer Straße stadtauswärts. In Höhe der Friedensstraße kollidierte er mit dem Fahrzeug einer 31-jährigen Frau, die an den Unfallfolgen verstarb.
"Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sein Fahrzeug auf einer innerstädtischen Straße derart beschleunigt zu haben, dass er mit mehr als 110 km/h gegen das Fahrzeug der getöteten Frau prallte", erläutere Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (20.2.) in Münster. "Außerdem hätte er die Fahrt aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung erst gar nicht antreten dürfen." Das Institut für Rechtsmedizin hatte die unmittelbar nach dem Unfall entnommene Blutprobe ausgewertet und dabei einen Blutalkoholgehalt von 1,36 Promille festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft ordnet die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge und als vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung ein, da der Beschuldigte durch seine Fahrweise grob verkehrswidrig und rücksichtlos gehandelt haben soll. "Aufgrund der zu erwartenden hohen Freiheitsstrafe und unzureichenden sozialen Bindungen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die konkrete Gefahr, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren durch Flucht entzieht", erklärte der Oberstaatsanwalt weiter. "Die Staatsanwaltschaft Münster hat daher beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragt."
Polizeibeamte nahmen den 28-jährigen Münsteraner am gestrigen Tag (19.02.) in seiner Wohnung fest. Eine Haftrichterin des Amtsgerichts Münster folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Untersuchungshaft an.
Für Medienanfragen steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 4942415 zur Verfügung.
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