Ruhrort: Verkehrskontrollstelle: Einer flüchtet, ein anderer betrügt beim Urintest

Duisburg (ots) - Ein Audi-Fahrer sollte am Dienstag (27. Februar) gegen 13 Uhr an einer Verkehrskontrollstelle auf der Homberger Straße angehalten werden. Als er Beamte ihm mit der Kelle Anhaltezeichen gab, fuhr der Mann über den Bordstein und gab Gas. Um nicht umgefahren zu werden, sprang der Polizist beiseite. Eine Streifenwagenbesatzung folgte dem Flüchtigem über die Friedrich-Ebert-Brücke, die Königstraße bis hin zur Zechenstraße. Auf einem Schotterparkplatz im Bereich der Baumstraße konnten sie den geparkten Audi und in der Nähe den Fahrer stellen. Der 28-Jährige hatte falsche Kennzeichen an dem Wagen montiert. Er erzählte, dass er seinen Führerschein vor kurzem wegen Alkoholkunsum hatte abgeben müssen und sich zur Zeit in der MPU - Begutachtung der Fahreignung - befindet. Der Duisburger muss sich jetzt mit einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auseinandersetzen. Auch das Straßenverkehrsamt bekommt einen Bericht von der Polizei: die Schilderungen über sein Verhalten werden in die Entscheidung, ob und wann er seine Fahrerlaubnis zurückerhält, einfließen. Kurz danach um 13:10 Uhr hielten die Polizisten an der gleichen Kontrollstelle den Fahrer eines Mercedes an, weil er nicht angeschnallt war. Der 25-Jährige ist bereits hinreichend wegen Betäubungsmittelkonsums bekannt und war mit einem Drogentest vor Ort einverstanden. Doch als er den Beamten seine Urinprobe übergab, wurden diese skeptisch. Konsistenz und Geruch passten nicht zu echtem Pipi. Der Mann aus Essen gab zu, dass er versucht hatte, den Beamten eine synthetische Flüssigkeit unterzujubeln. Nachdem ein zweiter Test positiv verlief, musste der Mercedes-Fahrer zur Blutentnahme mit zur Wache. In seinem Wagen fanden die Uniformierten nicht nur Cannabis in einem Brillen-Etui, sondern auch noch einen Teleskopschlagstock und ein verbotenes Einhandmesser. Sie stellten alles sicher und schrieben eine Anzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss und Verstößen gegen das Waffengesetz.

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