Kontrollaktion des Polizeipräsidiums in Miesbacher Gemeinschaftsunterkunft


24.04.2018, PP Oberbayern Süd

Kontrollaktion des Polizeipräsidiums in Miesbacher Gemeinschaftsunterkunft
MIESBACH. Am Morgen des Dienstag, 24. April 2018, führte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd eine groß angelegte Kontrollaktion in einer Unterkunft für Asylbewerber in Miesbach durch. Es wurden dabei sieben Personen festgestellt, die sich in der Unterkunft unberechtigt aufhielten. Darüber hinaus wurden Kleinmengen verbotener Drogen gefunden.

Das Polizeipräsidium veranlasste die Kontrolle der Gemeinschaftsunterkunft in Miesbach und hatte die Polizeiinspektion Miesbach mit der Leitung und Durchführung beauftragt. Die Aktion in der Unterkunft in der Schlierseer Straße in Miesbach begann am Dienstagmorgen gegen 06.00 Uhr. Unterstützt wurde die Miesbacher Polizei dabei von den Kolleginnen und Kollegen der Operativen Ergänzungsdienste (OED) aus Rosenheim und von anderen Dienststellen. Neben der Polizei beteiligte sich auch die Ausländerbehörde des Landratsamtes an der Kontrolle.

Die Aktion der Polizei diente im Besonderen der Überprüfung der anwesenden Personen in der Unterkunft. Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass sich in solchen Unterkünften immer wieder Personen ohne die erforderliche Berechtigung aufhalten, zudem kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Polizeieinsätzen. Die überwiegende Mehrheit der Bewohner ist aber polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten. Die Maßnahme soll daher Einzelne, die immer wieder polizeilich auffallen, zeigen, dass die Polizei auch in großen Gemeinschaftsunterkünften für Ordnung sorgt. Die Sicherheitsbehörden wollen nicht, dass sich an solchen Orten zukünftig Brennpunkte bilden, die ein positives Zusammenleben innerhalb und au-ßerhalb der Unterkünfte unnötig erschweren.

Erwartungsgemäß wurden sieben Personen festgestellt, die sich dort ohne die erforderliche Berechtigung aufhielten. Die Angetroffenen erhielten unter anderem ein Hausverbot. Zudem erbrachte die Kontrolle zwei Betäubungsmittelfunde. Die Ermittlungen zur Identifizierung des oder der Eigentümer der geringen Mengen Marihuana dauern an.