Reisender mit 200.000 Euro Bargeld im Zug unterwegs


16.05.2018, PP Oberbayern Süd

Reisender mit 200.000 Euro Bargeld im Zug unterwegs
FREILASSING, LKR. BERCHTESGADENER LAND. Im Gepäck eines arbeitslosen Iraners fanden die Schienenfahnder der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein 200.000 Euro Bargeld. Da die Gesamtumstände einige Fragen aufwarfen und der Verdacht der Geldwäsche bestand, leitete das zuständige Zollfahndungsamt Rosenheim ein sogenanntes Erkenntnis-Gewinnungsverfahren gegen den 28-Jährigen ein.


Exakt 200.000 Euro stellten die Schleierfahnder sicher.
Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein Anfang Mai einen in Wien lebenden, arbeitslosen Iraner, der mit dem Reisezug von München nach Salzburg unterwegs war. Der Mann konnte sich ordnungsgemäß ausweisen, wirkte jedoch im Laufe der Kontrolle zunehmend nervöser. Darüber hinaus fielen den erfahrenen Schleierfahndern auch hinsichtlich des angegebenen Reisegrundes verschiedene Ungereimtheiten auf, weshalb sie sich entschlossen, das mitgeführte Gepäck des Iraners genauer in Augenschein zu nehmen.

Zu ihrer großen Überraschung kam dabei am Boden einer Sporttasche, unter verschiedenen Kleidungsstücken versteckt, ein größeres Bündel Geldscheine zum Vorschein. Den Einlassungen des Kontrollierten zufolge habe er das Geld - exakt 200.000 Euro , verpackt in einer Plastiktüte - bei einem Kurzaufenthalt in München von einer ihm bekannten Person ohne Quittung übernommen. Das kleine Vermögen gehöre ihm und diene einer geplanten Firmengründung in Wien.

Da sich die genauen Eigentumsverhältnisse nicht an Ort und Stelle abklären ließen und der Verdacht der Geldwäsche bestand, nahmen die Beamten die Person mit zur Dienststelle in Freilassing. In der weiteren Folge wurde die Sachbearbeitung zuständigkeitshalber an die Kollegen des Zollfahndungsamtes Rosenheim übergeben. Diese leiteten ein sogenanntes „Erkenntnis-Gewinnungsverfahren“ in die Wege, um die genaue Herkunft des Geldes abzuklären und auch, ob die 200.000 Euro bereits versteuert wurden. Würde dies nicht der Fall sein, hätte dies eine Nachversteuerung von 30 % der Summe zur Folge. Die Ermittlungen dauern an.