Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 21. Mai 2018
21.05.2018, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 21. Mai 2018
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Buchloe, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Füssen und der Polizeistation Pfronten, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Betrunkener Autofahrer fährt ohne Führerschein
JENGEN. Am 20.05.2018, gegen 19:35 Uhr, teilten aufmerksame Verkehrsteilnehmer der Polizei einen stark betrunkenen Autofahrer mit. Der 39-Jährige konnte an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Hier wurde deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 4 Promille. Der Mann wurde anschließend mit zur Blutentnahme in ein Krankenhaus genommen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Herrn um einen Wiederholungstäter handelte. Bereits im März dieses Jahres, wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein sichergestellt. Er fuhr demnach auch ohne Fahrerlaubnis. Den Mann erwartet ein weiteres Strafverfahren. Es drohen eine Geldstrafe und ein Fahrerlaubnisentzug.
(Polizeiinspektion Buchloe)
Zechbetrug
NEUGABLONZ. Am Sonntag, gegen 21:00 Uhr, bekam hiesige Dienststelle eine Mitteilung über einen Zechbetrug in einer Gaststätte in der Sudetenstraße. Zwei männliche Täter haben hierbei ihre Rechnung in Höhe von über 70 Euro geprellt und sind anschließend geflüchtet. Die Polizei erbittet sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer (08341) 9330.
(Polizeiinspektion Kaufbeuren)
Wildcamper am Tegelberg
SCHWANGAU. In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden der Polizeiinspektion Füssen Notlichter am Tegelberg gemeldet. Die Notlichter entpuppten sich als ein Lagerfeuer. Durch einen Beamten der Alpinen Einsatzgruppe konnte ein 40-jähriger Franzose angetroffen werden, welcher mitten im weglosen Gelände campierte. Der Mann musste sein Nachtlager abbrechen. Das Lagerfeuer wurde durch die Polizei gelöscht. Da sich das Nachtlager im Naturschutzgebiet befand, erwartet den Franzosen jetzt eine Anzeige nach dem Bayrischen Naturschutzgesetz. Er musste eine Sicherheitsleistung bezahlen. Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang noch einmal dringlichst darauf hin, dass das Campieren und Biwakieren, sowie das Feuermachen in den streng geschützten Bergen verboten ist. Es drohen Geldstrafen in Höhe von 500,00 Euro.
(Polizeiinspektion Füssen)
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.