Unter falschen Identitäten seit Monaten illegal in Deutschland – georgische Staatsangehörige in Haft
24.05.2018, PP Oberbayern Süd
Unter falschen Identitäten seit Monaten illegal in Deutschland - georgische Staatsangehörige in Haft
BAB 8, BAD FEILNBACH, LKR. ROSENHEIM. Die bayerischen Schleierfahnder der Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim deckten am Dienstag, 22. Mai 2018, bei der Kontrolle eines mit vier Personen besetzten Pkw diverse Straftaten auf. Die Insassen hatten sich mit gefälschten Ausweisdokumenten ausgewiesen und – das ergaben zwischenzeitlich die weiteren Ermittlungen der Kripo – lebten seit Ende 2017 unter falschen Identitäten in Deutschland. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden gegen die vier Personen Schnellverfahren durchgeführt.
Am Dienstagmorgen gegen 02.00 Uhr hielten die Schleierfahnder der Polizeiinspektion (PIF) Fahndung Rosenheim auf der A8 in Richtung München einen VW Lupo mit Stuttgarter Zulassung auf. Bei der Kontrolle der Ausweisdokumente der vier Insassen, zwei Frauen und zwei Männer, fiel den Dokumenten-Profis der Polizei schnell auf, dass es sich bei den vier vorgelegten griechischen Personalausweisen und beim griechischen Führerschein des Fahrers um Totalfälschungen handelt. Die Personen wurden festgenommen, die weitere Sachbearbeitung in dem Fall übernahm das zuständige Kommissariat K10 – grenzbezogene Kriminalität – der Kripo Rosenheim.
Nach den Vernehmungen der vier Personen, einer Wohnungsdurchsuchung und weiteren Ermittlungen steht für Staatsanwaltschaft und Polizei fest, dass es sich tatsächlich um georgische Staatsangehörige handelt. Die 43 und 20 Jahre alten Frauen und die 25 und vermutlich 43 Jahre alten Männer reisten Ende 2017 mit den gefälschten griechischen Ausweisdokumenten nach Deutschland ein, meldeten sich bei anschließend unter den falschen Identitäten bei verschiedenen Ämtern und Behörden an und lebten und arbeiteten seitdem in Bayern und Baden-Württemberg.
Wegen unerlaubter Einreise, illegalen Aufenthalts, Urkundenfälschung und - im Fall des Fahrers des kontrollierten VW Lupo zusätzlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen alle vier Personen einen Antrag auf ein Schnellverfahren. Sie wurden von einem Richter zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Bei drei der Verurteilten wurde die sofortige Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Sie wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Eine Person ging auf freien Fuß.