Dinslaken – Alkoholisierter Radfahrer verletzte sich schwer / Polizei gibt Tipps

Dinslaken (ots) - An Fronleichnam befuhr ein 41-jähriger Mann aus Dinslaken gegen 12.25 Uhr mit einem Fahrrad den rechten Radweg der Hünxer Straße aus Richtung Dinslaken kommend in Fahrtrichtung Hünxe.

In Höhe der Hausnummer 174 stürzte er zunächst aus unbekannten Gründen zu Boden und prallte mit dem Kopf gegen eine Schaufensterscheibe. Anschließend setzte er seine Fahrt in Fahrtrichtung Hünxe fort und fuhr gegen ein Verkehrszeichen.

Durch den Zusammenstoß fiel er vom Fahrrad und kollidierte hiernach mit einem geparkten Leichtkraftrad.

Der Dinslakener verletzte sich durch die Stürze schwer.

Als Polizeibeamte an der Unfallörtlichkeit eintrafen, rochen sie Alkohol in der Atemluft des 41-Jährigen. Ein Rettungswagen brachte den Dinslakener in ein Krankenhaus, indem er stationär verblieb. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Den 41-Jährigen erwartet jetzt ein Strafverfahren.

Die Polizei rät: Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist jedoch ein Irrtum. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Kommen jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall o.ä.) hinzu, können Fahrradfahrer bereits bei geringeren Promillewerten zur Blutprobe "gebeten" werden.

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