Fußball-Weltmeisterschaft in Russland – Spielregeln für ein erfolgreiches Miteinander
12.06.2018, PP Oberbayern Süd
Fußball-Weltmeisterschaft in Russland - Spielregeln für ein erfolgreiches Miteinander
OBERBAYERN SÜD. Am Donnerstag beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Zahlreiche Fußballfans fiebern ihrem Höhepunkt des Jahres entgegen. Public-Viewing und Autokorso sind derzeit in aller Munde und spalten die Bevölkerung. Die Anhänger des runden Leders stehen bereits in den Startlöchern und freuen sich auf einen stimmungsvollen Abend mit Gleichgesinnten. Die Anwohner hingegen sehen dem Ereignis mit gemischten Gefühlen entgegen.
Wie zuletzt bei der Fußballeuropameisterschaft in Frankreich oder bei der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien gelten die üblichen Ruhezeiten zwischen dem 14. Juni und 15. Juli nicht. Der Bundesrat hat auch für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung erlassen. Die Kommunen können somit für Public Viewing-Veranstaltungen, die länger als 22:00 Uhr dauern, die üblichen Lärmschutzzeiten aufheben.
Dies stellt allerdings keinen Freifahrtschein für übermäßige Lärmbelästigungen dar. Diese werden nach wie vor konsequent geahndet. Grundsätzlich sind Toleranz auf der einen und Rücksichtnahme auf der anderen Seite die besten Voraussetzungen für stimmungsvolle und spannende Fußballabende.
Gerade beim beliebten Autokorso jubelnder Fußballfans durch die Städte und Gemeinden gibt es Wichtiges zu beachten, denn er hat nicht automatisch Vorfahrt. Bei aller Freude und Feierlaune gelten weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und gegenseitige Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer muss oberstes Gebot sein.
Das Missachten roter Ampeln oder Alkohol am Steuer sind auch hier absolut tabu. Die Polizei wird insbesondere bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten.
Wer sich aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, um besser die großen Fahnen schwingen zu können, oder sich gar auf die Motorhaube setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. Im Übrigen ist für die ordnungsgemäße Besetzung des Fahrzeuges stets der Fahrzeugführer verantwortlich.
Die Durchführung eines Autokorsos stellt eine übermäßige Straßenbenutzung dar und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Bei einer spontanen Durchführung trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und legt die erforderlichen Auflagen fest. Autokorsos können toleriert werden, wenn die Beeinträchtigung Dritter auf ein zumutbares Maß minimiert ist.
Relevante Aspekte für das Einschreiten der Polizei sind der Zeitpunkt und die Dimension des Autokorsos, das Verhalten der Teilnehmer und Zuschauer sowie die spezifischen, aus dem Autokorso resultierenden, Gefahren, vor allem aufgrund der Vermischung mit Fußgängern. Ist die Gesundheit von Personen in Gefahr, wird die Polizei einschreiten.
Wenn die Spielregeln diesbezüglich eingehalten werden, hat auch die Polizei gegen friedlich feiernde Fans auf der Straße nichts einzuwenden.
Hierzu Leitender Polizeidirektor Richard Gröger, Leiter des Sachgebietes „E2 - Ordnungs- und Schutzaufgaben / Verkehr“ im Polizeipräsidium Oberbayern Süd:
„Wir freuen uns auf eine spannende, faire und vor allem friedliche Fußballweltmeisterschaft in Russland. Wir feiern gerne mit, geben aber auch zu bedenken, dass es nicht nur Fußballfans gibt. In den nächsten vier Wochen sind Toleranz und Rücksichtnahme die Grundvoraussetzungen für ein gutes Miteinander. Wenn durch zu ausschweifendes Feiern Gefahrensituationen oder Sicherheitsstörungen entstehen, ziehen wir die rote Karte und werden konsequent einschreiten.“