Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Mettmann / Monheim – 1808073

Symbolbild: Aktuelle Verkehrsunfallfluchten aus Mettmann und Monheim am Rhein
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Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Mettmann --- 
   - ERFOLGSMELDUNG - 
Am Montagmorgen des 13.08.2018, gegen 10.45 Uhr, überquerte eine 78-jährige Fußgängerin aus Mettmann die Ringstraße in der Kreisstadt, in Höhe der Kreuzung Talstraße / Am Königshof, bei Grünlicht zeigender Ampel für Fußgänger. Beim Überqueren der Fahrbahn wurde sie offenbar von einem Mercedes-Fahrer übersehen, der ebenfalls bei grüner Ampelschaltung, als Linksabbieger von der Talstraße kommend, mit seinem PKW in die Ringstraße einbog ohne zu stoppen. Trotz einer maximal leichten Berührung mit dem abbiegenden Fahrzeug, verlor die Seniorin das Gleichgewicht, stürzte auf den Asphalt und verletzte sich dabei leicht. Der Fahrer des roten Mercedes A160 stoppte, stieg aus und half der gestürzten Dame wieder auf die Beine. Dann aber bestieg er wieder sein Fahrzeug und entfernte sich damit ohne seinen weiteren Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Aufmerksame Zeugen konnten der alarmierten Polizei den flüchtigen Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug und auch ein abgelesenes Kennzeichen dazu beschreiben. Mit diesen wertvollen Angaben konnten Fahrzeug und Fahrer nur wenige Minuten später an der Mettmanner Halteranschrift ermittelt und überprüft werden. Dabei bestätigte der 50-jährige Mercedes-Fahrer den Unfallhergang, verwies aber darauf, dass sich die gestürzte Dame nicht hätte ins Krankenhaus bringen lassen wollen. Deshalb sei er dann weitergefahren. Gegen den Mettmanner wurde ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Im Zuge weiterer Ermittlungen dazu stellte sich dann heraus, dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese war dem 50-jährigen Mann erst im vergangenen Juli, nach einer unfalllosen Trunkenheitsfahrt in Mettmann, amtlich entzogen worden.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.

   --- Monheim am Rhein --- 
   - ERFOLGSMELDUNG - 
Dank aufmerksamer und vorbildlich handelnder Zeugen konnten am Montagabend des 13.08.2018 mindestens eine Verkehrsunfallflucht und eine Trunkenheitsfahrt in Monheim am Rhein geklärt und zur Anzeige gebracht werden. Gegen 20.15 Uhr wurden Zeugen an der Schwalbenstraße durch laute Unfallgeräusche aufmerksam auf einen Verkehrsunfall in Höhe des Hauses Nr. 26. Hier war in der Fahrbahnverengung eines Baustellenbereiches ein lilafarbener PKW Audi A4 nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, auf den Gehweg geraten und dort mit mehreren Begrenzungspfählen kollidiert. Obwohl dabei nicht nur die Pfähle stark beschädigt und teilweise aus ihren Fundamenten gerissen wurden, fuhr der ebenfalls stark beschädigte Audi mit zwei luftleeren Reifen weiter, um wenige Meter später nach rechts in die Knipprather Straße abzubiegen und erst dort zu stoppen. Vorbildliche Zeugen alarmierten nicht nur sofort die örtliche Polizei, sondern verfolgten das flüchtige Fahrzeug zu Fuß. Ein 45-jähriger Zeuge konnten den Audi und dessen 34-jährigen Fahrer daraufhin auf der Knipprather Straße antreffen, an der Weiterfahrt hindern und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, obwohl sich der festgehaltene Unfallfahrer bis dahin aggressiv und lautstark dagegen verwahrte. Bei der polizeilichen Überprüfung des 34-jährigen Unfallfahrers aus Monheim stellte sich schnell heraus, dass dieser deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von annähernd 1,6 Promille (0,79 mg/l). Daraufhin wurde zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Monheimer Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung, Unfallverursachung und Unfallflucht gegen den 34-Jährigen ein. Der Führerschein des Beschuldigten wurde beschlagnahmt, dem Monheimer bis auf weiteres jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeug ausdrücklich untersagt. Der beim Unfall entstandene Gesamtsachschaden wird auf mindestens 2.000,- Euro geschätzt. Noch während die ersten Maßnahmen und Ermittlungen zur vorgenannten Unfallflucht liefen, wurde der Monheimer Polizei noch eine weitere Unfallflucht vom gleichen Abend gemeldet. Kurz nach 20.00 Uhr war auf der Weddinger Straße ein schwarzer PKW VW Sharan angefahren worden, der in Höhe des Hauses Nr. 5 am Fahrbahnrand parkte. An dem geparkten schwarzen Van war dabei ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden. Trotzdem flüchtete der Verursacher mit seinem Fahrzeug vom Unfallort. Das von Unfallzeugen benannte Kennzeichen des Unfallflüchtigen gehört zum Audi, der nur wenige Minuten später am Unfall mit Flucht an der Schwalbenstraße beteiligt war. Die polizeilichen Ermittlungen zu dieser weiteren, wahrscheinlich nun ebenfalls geklärten Verkehrsstraftat von der Weddinger Straße, dauern an.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Monheim, Telefon 02173 / 9594-6350, jederzeit entgegen.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei --- 
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   -	Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten 
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). 
   -	Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. 
   -	Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die 
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn 
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen 
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind. 
   -	Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben 
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. 
   -	Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg 
versprechend. 
   -	Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie 
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst 
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, 
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur 
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren 
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten. 


Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann