Pressemitteilung der Polizeidirektion Main-Taunus vom Samstag, 01.09.2018

Hofheim (ots) - 1. Flörsheim am Main, Gustav-Stresemann-Straße -Fahrt unter Drogen- und Alkoholeinfluss- Freitag, 31.08.2018, 19:40 Uhr

Ein 47- jähriger Fahrradfahrer mit Wohnsitz in Flörsheim wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Zuvor zeigte er durch seine unsichere Fahrweise und mehreren Schlenkern, ungeeignet zum Radfahren zu sein. Bei der Kontrolle stieg den eingesetzten Polizeibeamten intensiver Alkoholgeruch in die Nase, welcher mit einem Vortest und 1.68 Promille verifiziert werden konnte. Zudem bestanden weitere Hinweise für den Konsum von Betäubungsmitteln. Diese Mischung sorgt nun dafür das auch die Führerscheinstelle weitere Maßnahmen ergreifen wird, denn ab 1,6 Promille ist selbst der Führerschein als Radfahrer in Gefahr. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Delinquent ohne seinen Drahtesel entlassen.

2. Kelkheim, OT Münster, Johann-Strauß-Straße 29 -Einbruch in PKW-Anhänger - Freitag, 31.08.18, 19:30 - 22:30 Uhr

Das ein PKW-Anhänger kein Safe ist, musste der Besitzer eines solchen Anhängers feststellen. Die unbekannten Täter brachen das Schloss zum Anhänger auf und entwendeten lediglich Spanngurte. Mutmaßlich hatten die Täter sich mehr erhofft und mussten schließlich mit kleiner Beute weiter ziehen. Der entstandene Sachschaden war hierbei um ein vielfaches höher als das Stehlgut.

Aktuell liegen keine Täterhinweise vor, jedoch werden Hinweisgeber und Zeugen gebeten, sich mit dem Fachkommissariat K 21 der Kriminalpolizei Hofheim unter der Rufnummer 06190-9360-0 in Verbindung zu setzten.

3. Hattersheim am Main, OT Okriftel, L3006 zwischen Okriftel und Sindlingen -Kradunfall mit Personenschaden- Samstag, 01.09.2018, 07:20 Uhr

Am frühen Samstagmorgen ereignete sich ein Verkehrsunfall bei dem ein Kradfahrer ohne Fremdeinwirkung verunfallte. Nach ersten Ermittlungen fuhr der 19-jährige Hattersheimer die L3006 von Okriftel nach Frankfurt-Sindlingen entlang. Aufgrund unangepasster Geschwindigkeit, die Höchstgeschwindigkeit ist auf 60 km/h beschränkt, verlor der Kradfahrer in einer Linkskurve die Kontrolle über sein Vehikel. Das Krad und der Fahrer wurden ca. 40 Meter weit in die Feldgemarkung geschleudert. Der Fahrer konnte sich eigenständig zur Straße bewegen und Ersthelfer auf sich aufmerksam machen. Nach vorbehaltlichen Einschätzungen kam er mit Prellungen und Schürfwunden in ein Krankenhaus. Die schwere seiner Verletzungen konnte zum Berichtszeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden. Der Hattersheimer muss nach seiner Genesung mit Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, da er das erst eine Woche alte Motorrad ohne erforderliche Fahrerlaubnis nutzte. Der Unfallschaden wird auf 10.000,-EUR geschätzt.

Pressebericht vorgelegt: Holtz, Polizeioberkommissar (KvD MT)



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