Grevesmühlen (ots) - Erneute Alkoholfahrt - ein Leichtverletzter
Am 05. September, gegen 15:00 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall in Grevesmühlen. Ersten Erkenntnissen zufolge befuhr ein 50-jähriger Mann die Sandstraße in Richtung L02, als er in einer Linkskurve mit seinem Golf auf die Gegenfahrbahn geriet und mit einem entgegen kommenden Tiguan kollidierte. Die Fahrerin des SUV erlitt dabei leichte Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellte die Polizei bei dem 50-Jährigen ein Atemalkohol von über 2,5 Promille fest. Der Gesamtschaden belief sich auf 10.000 EUR. Den Führerschein des Mannes konnten die Polizisten allerdings nicht sicherstellen, da dieser bereits am gestrigen Tage wegen Trunkenheit im Verkehr beschlagnahmt worden war. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahren ohne Führerscheins und Gefährdung des Straßenverkehrs ein.
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Auffahrunfall mit drei Schwerverletzten
Heute (06. Sep., 13:35 Uhr) ereignete sich am Abzweig Gostorf auf der B 105 ein schwerer Verkehrsunfall. Nach derzeitigem Erkenntnisstand musste ein 40-Jähriger, der mit seinem VW in Richtung Mallentin unterwegs war, an der Kreuzung verkehrsbedingt bremsen, weil der ihm Vorausfahrende abbiegen wollte. Ein 46-jähriger Fahrer eines nachfolgenden BMW bemerkte dieses offenbar zu spät und fuhr auf. Die zwei Insassen des VWs sowie der BMW-Fahrer erlitten schwere, jedoch keine lebensgefährlichen, Verletzungen. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 30.000 EUR. Im Verlauf der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Anzeichen eines vorangegangenen Alkoholkonsums beim BMW-Fahrer. Ein Test ergab 1,91 Promille. Es folgte die Sicherstellung seines Führerscheins und die Anordnung einer Blutprobe. Den 46-Jährigen erwartete nun ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs.
In beiden Fällen wird die zuständige Führerscheinstelle informiert. .
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