13. Wiesnblaulicht – Ereignisse vom Rosenheimer Herbstfest


07.09.2018, PP Oberbayern Süd
13. Wiesnblaulicht - Ereignisse vom Rosenheimer Herbstfest
Bei bestem Wiesn-Wetter war das Rosenheimer Festgelände auch in diesem Jahr zum traditionellen Feuerwerk sehr gut besucht. Gegen 21 Uhr erstrahlte der Himmel in den schönsten Farben, brachte die unzähligen Besucher zum Staunen und läutete gleichzeitig den Wiesnendspurt für die letzten Tage ein. Für die Beamten der Wiesnwache gab es im Laufe des Abends allerdings auch noch einiges an Arbeit.

Was sich liebte, das schlägt sich!? So oder so ähnlich stellte sich wohl die zu schlichtende Streitigkeit zwischen einem ehemaligen Pärchen für die Beamtinnen und Beamten der Wiesnwache in einem Schankbetrieb auf dem Festgelände dar. Eine 31-jährige Rosenheimerin mit weit über 2 Promille und ihr 42-jähriger Exfreund, ebenfalls über 2 Promille, saßen gegen 23.00 Uhr wohl noch feiernd an ein und demselben Tisch, als plötzlich ein verbaler Streit entfachte. Dieser Streit soll wenig später in einer „tätlichen Argumentationskette“ gegipfelt sein, bei welcher die „Ex“ dem „Ex“ einen Holzklotz auf den Kopf geschlagen haben soll, gefolgt von einer „Watschn“ für die „Ex“ vom „Ex“. Ob es im Nachgang zu einer Versöhnung kam, müssen die weiteren Ermittlungen der Rosenheimer Polizei ergeben.Nicht mehr unter Kontrolle hatte sich ein 29-Jähriger aus Bad Aibling gegen 00.30 Uhr im nahen Umfeld der Loretowiese. Die Beamten wurden zunächst zu einem angeblich eskalierenden Streit gerufen. Vor Ort wurden die Kollegen von dem „Unruhestifter“ wild gestikulierend und hochaggressiv in Empfang genommen. Beim Versuch die Identität des Aiblingers festzustellen, schlug dieser grundlos und ohne Vorwarnung auf die eingesetzten Beamten ein. Der deutlich unter Alkoholeinfluss stehende 29-Jährige konnte mit vereinten Kräften fixiert und gefesselt werden, was von ihm mit massivsten Beleidigungen in Richtung der Polizeibeamten kommentiert wurde. Bei dem Vorfall wurde ein Beamter leicht verletzt sowie Dienstkleidung beschädigt. Der junge Mann muss sich nun u. a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung verantworten.