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Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle. In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Ratingen ---
- ERFOLGSMELDUNG und ZEUGENSUCHE -Am späten Mittwochabend des 24.10.2018, um 22.48 Uhr, befuhr ein 20-jähriger Ratinger, mit einem weißen PKW VW Golf den Blyth-Valley-Ring in Ratingen in Fahrtrichtung Innenstadt. In einer Linkskurve verlor er aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der PKW schleuderte gegen eine Leitplanke, setzte danach seine Fahrt aber einfach fort. Zeugen des Unfalles stoppten ein zufällig vorbeikommendes Fahrzeug der Ratinger Polizei und berichteten vom Unfall und der Unfallflucht. Die polizeiliche Verfolgung wurde sofort aufgenommen, der flüchtige weiße VW-Golf konnte deshalb auch nur wenige hundert Meter vom Unfallort entfernt gestoppt und kontrolliert werden. Der 20-jährige Fahrer des VW hatte von einem Unfall angeblich nichts bemerkt. An seinem Golf wurde jedoch ein frischer, seitlicher Karosserie- und Lackschaden festgestellt, der auf mindestens 5.000,- Euro geschätzt wird. Der Leitplankenschaden am Unfallort erhöht den Gesamtschaden nach ersten Schätzungen um weitere 2.000,- Euro. Ein durchgeführter Alkoholtest bei dem jungen Unfallfahrer ergab einen Wert von mehr als 0,3 Promille (0,17 mg/l). Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Unfallflucht unter Alkoholeinfluss gegen den 20-jährigen Ratinger ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten gegen dessen Widerspruch beschlagnahmt, diesem jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.
Hinweise:
1. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme waren die bei ihrem Hinweis namentlich nicht festgehaltenen Unfallzeugen nicht mehr anwesend. Sie werden deshalb gebeten, sich bei der Polizei in Ratingen, Telefon 02102 / 9981-6210, zu melden.
2. Aus aktuellem Anlass weist die Polizei in diesem Zusammenhang noch einmal alle jungen Fahrzeugführer ausdrücklich auf die 0,0-Promille-Grenze hin, welche für Fahranfänger in der Probezeit und jeden jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt. Wer als solch ein junger Fahrer bei Verstößen (auch ohne Unfall) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200,- bis 1.500,- Euro rechnen. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet. Dann gilt auch die Null-Promille-Regel weitere zwei Jahre. Außerdem gelten natürlich auch die weiteren allgemeinen Promillegrenzen, die ein Fahrverbot und Geldbußen ab 0,5 Promille sowie Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille) vorsehen.
--- Haan ---Am Mittwochnachmittag des 24.10.2018, gegen 14.30 Uhr, befuhr ein 15-jähriger Jugendlicher aus Haan, mit seinem schwarz-roten Mofa der Marke Kwang Yang die Eisenstraße in Haan in Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße. Etwa in Höhe des Hauses Nr. 18 kam ihm nach eigenen Angaben ein schwarzer Audi Geländewagen entgegen. Nach Einschätzung des 15-Jährigen kam ihm der SUV mit überhöhter Geschwindigkeit und mittig der Fahrbahn entgegen. Um eine Kollision mit dem großen PKW zu verhindern, lenkte der junge Mann seinen Motorroller sehr weit nach rechts. Dabei kollidierte er mit dem Bordstein. Er verlor die Kontrolle über das Zweirad und stürzte zu Boden. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu, am Motorroller entstand leichter Sachschaden. Dessen ungeachtet setzte der Fahrer oder die Fahrerin des Audis die Fahrt ungebremst fort, bog wenig später in die Straße "Alte Ley" ab und verschwand.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Haan, Telefon 02129 / 9328-6480, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
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Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
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