Stralsund (ots) - Bereits am Montag, dem 15.10.2018, ereignete sich in der Ziegelstraße 1b in Stralsund, Höhe einer dortigen Mineralöl-Firma, ein Verkehrsunfall, bei dem der mutmaßliche Unfallverursacher einen am Fahrbahnrand abgestellten Pkw beschädigte und sich dann unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Der Fahrer des Verursacherfahrzeugs konnte mit Hilfe eines Zeugen namhaft gemacht werden. Das Kriminalkommissariat Stralsund sucht jedoch noch nach dem zweiten beteiligten, bislang unbekannten beschädigten Pkw.
Nach bisherigen Erkenntnissen stand gegen 19:00 Uhr ein bislang unbekannter Pkw mit heller Farbe (möglicherweise silberfarben oder weiß) in der Ziegelstraße entgegengesetzt der Fahrtrichtung im ruhenden Verkehr. Der 42-jährige Fahrer eines Pkw Ford übersah offenbar beim rückwärts Ausparken den hinter ihm befindlichen unbekannten Pkw, infolgedessen es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Dabei soll am abgestellten Pkw die Beifahrerseite beschädigt worden sein.
Der 42-Jährige entfernte sich im Anschluss vom Unfallort, konnte jedoch mit Hilfe eines Zeugen durch Kräfte des Polizeihauptrevieres Stralsund gestellt werden. Im Rahmen der Überprüfung ergab sich für die eingesetzten Beamten der Verdacht, dass der Ford-Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Eine Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 0,6 Promille. Es folgten eine Blutprobenentnahme bei dem 42-Jährigen und die Beschlagnahme seines Führerscheins.
Leider liegen der Polizei keine weiteren Informationen zu dem beschädigten unbekannten Pkw vor. Das Fahrzeug konnte an der Unfallstelle nicht mehr angetroffen werden, weshalb die Kriminalpolizei nach dem Fahrer bzw. Halter dieses Pkw sucht und darum bittet, sich bei der Polizei zu melden. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass das unbekannte Fahrzeug zwischen 19:00 und 20:30 Uhr weggefahren wurde.
Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden wird auf zirka 1.700 Euro geschätzt. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Stralsund (Tel. 03831/2890-0) oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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