Polizeieinsatz auf U-Bahnhof
Polizeieinsatz auf U-Bahnhof
Polizeimeldung vom 14.11.2018
Neukölln
Nr. 2391
Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind das Ergebnis eines Polizeieinsatzes aus der vergangenen Nacht in Neukölln. Zeugen hatten kurz nach Mitternacht die Polizei verständigt und angegeben, auf dem U-Bahnhof Boddinstraße würden sich mehrere Personen schlagen. Vor Ort trafen die Polizeibeamten auf Mitarbeiter des BVG Sicherheitsdienstes und einen 33-Jährigen. Der alkoholisierte Mann gab an, von den Sicherheitsmitarbeitern geschlagen worden zu sein. Diese wiederum gaben an, den Mann, der ihnen im Vorfeld bereits durch aggressives Verhalten und Beleidigungen gegenüber anderen Fahrgästen am Bahnhof Hermannplatz aufgefallen sein soll, am Bahnhof Boddinstraße aufgefordert zu haben, diesen zu verlassen. Der deutlich alkoholisierte Mann soll sich daraufhin nach Angaben der Mitarbeiter der BVG sofort aggressiv verhalten haben, sie beleidigt und geäußert haben sie „abzustechen“ und sich gleichzeitig an die hintere Hosentasche gegriffen haben. Daraufhin habe ein 52-jähriger Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes den 33-Jährigen ins Gesicht geschlagen um ihn von einem weiteren Agieren abzuhalten. Als die Polizei eintraf, hatte sich bereits eine größere Gruppe Passanten um die Beteiligten versammelt. Der 33-Jährige schrie fortwährend laut herum. Bei einer ersten Durchsuchung aus Eigensicherungsgründen fanden die Polizisten bei ihm ein Taschenmesser und brachten ihn zum Polizeifahrzeug. Hierbei leistete dieser nach Angaben der eingesetzten Polizeibeamten Widerstand, indem er versuchte, nach den Polizisten zu treten und sich fallen zu lassen. Auch im Polizeifahrzeug soll der 33-Jährige heftig um sich getreten haben, so dass einer der Polizisten die Beine des Mannes festhalten musste und Unterstützungskräfte anforderte. Im Fahrzeug sitzend begann der Alkoholisierte dann, mit seinem Kopf gegen die Seitenscheibe zu schlagen, was von einem Polizeibeamten unterbunden wurde. In einer Gefangenensammelstelle wurde er erkennungsdienstlich behandelt und ihm wurde, von einem Richter angeordnet, Blut abgenommen. Zuvor hatte eine Atemalkoholmessung einen Wert von rund 1,9 Promille ergeben. Im Anschluss wurde der Mann wieder entlassen. Die Ermittlungen dauern an.