Köln (ots) - Ebenfalls im Auto saß die Tochter (1) der Fahrerin 
Eigentlich wegen einer Lappalie ist eine Seat-Fahrerin am 
Donnerstagmorgen einer Streifenwagenbesatzung auf der A3 in 
Fahrtrichtung Oberhausen bei Montabaur aufgefallen. Wegen eines 
defekten Rücklichts gaben die Beamten um kurz vor 8 Uhr deutliche 
Anhaltesignale. Doch anstatt auf dem Seitenstreifen anzuhalten, gab 
die Frau am Steuer Gas und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. 
Die 21-Jährige beschleunigte den Seat zwischenzeitlich bis auf 140 
km/h in einem Baustellenbereich, in dem eine zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Kurz darauf wechselte sie von
der A3 auf die A560 in Richtung Bonn, anschließend auf die A59 in 
Richtung Königswinter und schließlich auf die A562 in Richtung 
Altenahr. Inzwischen folgten nicht nur Einsatzkräfte aus 
Rheinlandpfalz, sondern auch Uniformierte der Polizei Köln der 
Flüchtigen. 
Sie fuhr dabei anderen Verkehrsteilnehmern immer wieder gefährlich 
dicht auf, bevor sie an der Anschlussstelle Auerberg von der Autobahn
abfuhr, um als Falschfahrerin die Graurheindorfer Straße 
entlangzurasen. Streifenbeamte überholten den Kleinwagen und stellten
sich vor dem Seat quer auf die Straße, um die gefährliche Fahrt zu 
stoppen. Die 21-jährige Hanauerin fuhr daraufhin in die 
Beifahrerseite des Streifenwagens. Glücklicherweise wurde dabei 
niemand verletzt. Die Beamten nahmen die Frau vor Ort vorläufig fest 
und legten ihr Handschellen an. 
Im Inneren des Wagens entdeckten die Polizisten ein kleines Mädchen 
(1) in einem Kindersitz. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 
Halter des Seats der Vater der Autofahrerin ist. Er hatte sich 
bereits am frühen Morgen auf einer Polizeiwache in Hessen gemeldet 
und mitgeteilt, dass seine Tochter den Wagen unerlaubt genommen 
hätte. 
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und stellten das Auto 
als Beweismittel sicher. Die mittlerweile Beschuldigte brachten die 
Polizisten zusammen mit dem Kleinkind zur weiteren Befragung auf eine
Polizeiwache. Alkohol- und Drogentest waren beide negativ. Die junge 
Frau muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Zudem informierten die Beamten das zuständige Jugendamt. (cr) 
 
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