Köln (ots) - Ebenfalls im Auto saß die Tochter (1) der Fahrerin
Eigentlich wegen einer Lappalie ist eine Seat-Fahrerin am
Donnerstagmorgen einer Streifenwagenbesatzung auf der A3 in
Fahrtrichtung Oberhausen bei Montabaur aufgefallen. Wegen eines
defekten Rücklichts gaben die Beamten um kurz vor 8 Uhr deutliche
Anhaltesignale. Doch anstatt auf dem Seitenstreifen anzuhalten, gab
die Frau am Steuer Gas und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen.
Die 21-Jährige beschleunigte den Seat zwischenzeitlich bis auf 140
km/h in einem Baustellenbereich, in dem eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Kurz darauf wechselte sie von
der A3 auf die A560 in Richtung Bonn, anschließend auf die A59 in
Richtung Königswinter und schließlich auf die A562 in Richtung
Altenahr. Inzwischen folgten nicht nur Einsatzkräfte aus
Rheinlandpfalz, sondern auch Uniformierte der Polizei Köln der
Flüchtigen.
Sie fuhr dabei anderen Verkehrsteilnehmern immer wieder gefährlich
dicht auf, bevor sie an der Anschlussstelle Auerberg von der Autobahn
abfuhr, um als Falschfahrerin die Graurheindorfer Straße
entlangzurasen. Streifenbeamte überholten den Kleinwagen und stellten
sich vor dem Seat quer auf die Straße, um die gefährliche Fahrt zu
stoppen. Die 21-jährige Hanauerin fuhr daraufhin in die
Beifahrerseite des Streifenwagens. Glücklicherweise wurde dabei
niemand verletzt. Die Beamten nahmen die Frau vor Ort vorläufig fest
und legten ihr Handschellen an.
Im Inneren des Wagens entdeckten die Polizisten ein kleines Mädchen
(1) in einem Kindersitz. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der
Halter des Seats der Vater der Autofahrerin ist. Er hatte sich
bereits am frühen Morgen auf einer Polizeiwache in Hessen gemeldet
und mitgeteilt, dass seine Tochter den Wagen unerlaubt genommen
hätte.
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und stellten das Auto
als Beweismittel sicher. Die mittlerweile Beschuldigte brachten die
Polizisten zusammen mit dem Kleinkind zur weiteren Befragung auf eine
Polizeiwache. Alkohol- und Drogentest waren beide negativ. Die junge
Frau muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Zudem informierten die Beamten das zuständige Jugendamt. (cr)
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