17.02.2019 – 12:32, Polizeiinspektion Gifhorn, Landkreis Gifhorn (ots)
Am Wochenende kam es im Landkreis Gifhorn zu diversen Trunkenheitsfahrten. In der Nacht von Freitag zu Samstag wurde von den Einsatzkräften im Bereich des I. Koppelweges/ K 114 in Gifhorn ein 28-jähriger Wolfsburger mit seinem Pkw kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der 28-jährige Fahrzeugführer erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,25 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt.
Eine Stunde später wurde ein 58-jähriger Pkw-Fahrer aus Gifhorn auf dem Dannenbütteler Weg in Gifhorn kontrolliert. Hier ergab der Alkoholtest einen Wert von 1,4 Promille. Der Führerschein wurde ebenfalls sichergestellt.
Am Samstagabend kam es gegen 19 Uhr in Adenbüttel zu einem Verkehrsunfall. Ein 52-jähriger Pkw-Führer riss mit seinem Pkw eine Straßenlaterne aus der Verankerung. Im Rahmen der Unfallaufnahme fiel die Alkoholbeeinflussung auf. Grund für den Unfall dürften die 1,92 Promille Alkohol im Blut gewesen sein. Einen Führerschein besitzt der Fahrzeugführer zurzeit nicht. Während der Sachverhaltsaufnahme wurde bekannt, dass kurz vor dem Unfall noch die Ehefrau den Pkw fuhr. Diese hatte bei der anschließenden Überprüfung einen Atemalkoholwert von 3,33 Promille. Beiden Eheleuten wurden Blutproben entnommen. Der Führerschein der Ehefrau wurde sichergestellt. Der Pkw wurde von einem Abschleppfahrzeug geborgen.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde, gegen 23:50 Uhr, in der Ortschaft Müden ein 29-jähriger Müdener mit seinem Pkw kontrolliert. Dieser wies bei einem Test einen Wert von 0,72 Promille Atemalkohol auf. Aufgrund des Wertes wurde die weitere Fahrt mit dem Pkw untersagt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Sonntagmorgen wurde gegen 05:30 Uhr in der Allerstraße in Gifhorn ein 21-jähriger Wolfsburger mit seinem Pkw kontrolliert. Dieser wies einen Alkoholwert von 0,86 Promille auf. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Am Sonntagmorgen fiel gegen 10:40 Uhr einer Zivilstreifenwagen-besatzung ein 55-jähriger Rollerfahrer in der Rockwellstraße in Gifhorn auf. Dieser konnte keinen Führerschein vorweisen und war ebenfalls alkoholisiert. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein konnte nicht eingezogen werden, da der Verkehrsteilnehmer diesen bei einer früheren Trunkenheitsfahrt bereits abgeben musste.
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