Verstärkte polizeiliche Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr am Karnevalswochenende
Polizeimeldung vom 05.03.2019
berlinweit
Nr. 0542
Zum Höhepunkt der Karnevalszeit führte die Polizei Berlin am vergangenen Wochenende verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in der gesamten Stadt durch. Erfahrungsgemäß finden auch in Berlin vor dem Rosenmontag zahlreiche Faschingsveranstaltungen und Feierlichkeiten statt. Deshalb lag der Fokus insbesondere auf dem gezielten Erkennen von fahruntüchtigen Fahrzeugführenden und dem Verhindern von Verkehrsunfällen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss. Schon bei leichten Fahrunsicherheiten oder sonstigen Verhaltensauffälligkeiten führten die Einsatzkräfte eine gezielte Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sowohl mit Alkohol- als auch Drogenvortestgeräten durch. In den Gropiuspassagen in Neukölln wurde eine einsatzbegleitende Präventionsveranstaltung durchgeführt. Anhand einer Reaktionswand und mittels einer Rauschbrille konnten Interessierte erfahren, wie sich Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit auswirken.
Im Ergebnis haben 1.085 Beamte 271 stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt und dabei 5.026 Fahrzeugführende überprüft. 52 Personen waren deutlich alkoholisiert, 21 von ihnen galten mit einem Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille sogar als absolut fahruntüchtig – der höchstgemessene Wert betrug 1,9 Promille.
Darüber hinaus wurde von den besonders geschulten Einsatzkräften bei 62 weiteren Kraftfahrzeugführenden eine Drogenbeeinflussung erkannt. Den betroffenen Personen wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen nun mit empfindlichen Geldbußen, Fahrverboten oder gar Fahrerlaubnisentzügen rechnen.
Insgesamt wurden 71 Fahrerlaubnis- und 56 Versicherungsvergehen zur Anzeige gebracht. Zudem wurden in 1.023 Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, weil gegen sonstige Verkehrsvorschriften verstoßen wurde.
An dem Karnevalswochenende registrierten die sensibilisierten mobilen Einsatzkräfte auch mehrere Fahrzeugrennen im gesamten Stadtgebiet, sodass insgesamt sieben Strafermittlungsverfahren wegen der Durchführung von „Verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ eingeleitet wurden. In diesem Zusammenhang kam es zur Beschlagnahme der Führerscheine aller sieben Raser und zur Sicherstellung von zwei Fahrzeugen.