Faschingskontrollen 2019: Bilanz der Verkehrspolizei
06.03.2019, PP Oberbayern Süd
Faschingskontrollen 2019: Bilanz der Verkehrspolizei
SÜDLICHES OBERBAYERN. In den letzten Wochen der „fünften Jahreszeit“ führten die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zahlreiche Kontrollen im Straßenverkehr durch. Erfreulicherweise waren die meisten Fahrzeuglenker vernünftig und saßen nicht „benebelt“ am Steuer. Für einige Unbelehrbare endeten die Faschingsfeierlichkeiten jedoch mit der Abgabe des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen und teils langen Fahrverboten.
Wie vor einigen Wochen angekündigt, wurden in den letzten vier Wochen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (9 Landkreise und die Stadt Rosenheim) insgesamt 12.941 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Das Hauptaugenmerk galt dabei einem möglichen vorausgegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum.Bei 4.485 Fahrzeugführern wurden Atemalkohol- oder Drogenvortests durchgeführt. 156 dieser Vortests fielen positiv aus, das heißt, der Verdacht einer Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit bzw. ein möglicher Konsum von Betäubungsmitteln erhärtete sich. Für Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille zieht dies eine Strafanzeige und den Entzug des Führerscheins nach sich. Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt (0,5 bis 1,09 Promille) kommen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. Der absolute Spitzenwert lag heuer bei erschreckenden 4,02 Promille. Der Fahrer war am helllichten Tag im Landkreis Berchtesgadener Land einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Sein Führerschein wurde an Ort und Stelle sichergestellt. In 48 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. 37 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.Bei 41 Verkehrsunfällen wurde festgestellt, dass die verantwortlichen Lenker alkoholisiert waren. Diese erwartet nun eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge Alkohol, was eine Geldstrafe und einen langen Verlust des Führerscheins nach sich ziehen wird.