Dreister Ladendieb in Bad Wilhelmshöhe: 50-Jähriger nach zwei Taten festgenommen

POL-KS: Dreister Ladendieb in Bad Wilhelmshöhe: 50-Jähriger nach zwei Taten festgenommen
02.04.2019 – 11:51, Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, Kassel (ots)

Kassel: In zwei Supermärkten im Kasseler Stadtteil Bad Wilhelmshöhe ist es am Montagnachmittag kurz hintereinander zu Ladendiebstählen durch ein und denselben Täter gekommen. Der Dieb flüchtete nach der ersten Tat zunächst mit der Straßenbahn, während er von einem Marktmitarbeiter verfolgt wurde. Anschließend klaute er in dem zweiten Markt und wurde dort von einer Streife des Polizeireviers Süd-West festgenommen.

Wie die Polizisten mitteilen, ereignete sich der erste Diebstahl gegen 13:45 Uhr in dem Supermarkt in der Wilhelmshöher Allee. Hier klaute der 50-jährige Mann aus Kassel mehrere Flaschen Alkohol. Ein Mitarbeiter stoppte den Dieb zunächst beim Verlassen des Marktes und hielt ihn fest. Um sich seiner Festnahme zu entziehen, riss sich der Täter aus dem Griff mehrmals heftig los und flüchtete. Ein weiterer Angestellter nahm die Verfolgung auf und verlor den Dieb nicht aus den Augen, als dieser mit einer Straßenbahn davonfuhr. Das Diebesgut, das der Mann augenscheinlich auf seiner Flucht in der Nähe des Marktes deponiert hatte, wurde später aufgefunden. Im weiteren Verlauf schubste und bespuckte der Täter den Marktangestellten sogar und setzte seinen Weg weiter fort. Trotz eines bereits bestehenden Hausverbots betrat der Dieb gegen 15:00 Uhr einen weiteren Markt in einem Wilhelmshöher Einkaufszentrum und klaute dort mehrere Getränkedosen. Beim Verlassen des Ladens nahm ihn dann die von dem Mitarbeiter alarmierte Streife fest und der bestens polizeibekannte Mann musste die Beamten zum Revier begleiten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen sie ihn schließlich wieder auf freien Fuß. Der 50-Jährige muss sich nun im ersten Fall wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Des Weiteren fertigten die Beamten eine Anzeige wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs für die zweite Tat.

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