Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 des Polizeipräsidiums Reutlingen

POL-RT: Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 des Polizeipräsidiums Reutlingen
09.04.2019 – 12:00, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)

Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 des Polizeipräsidiums Reutlingen

   - Kriminalitätsrate deutlich unter dem Landesdurchschnitt -
   - Zahl der Wohnungseinbrüche seit 2014 nahezu halbiert -
   - Sprunghafter Anstieg beim Telefonbetrug -
   - Fortgesetzter Anstieg bei der Gewalt gegen Polizeibeamte - 

Nimmt man die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten als Maßstab, so leben die Menschen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen weiterhin in einer sehr sicheren Region. Die Kriminalitätsrate 2018 liegt mit 4.569 Straftaten pro 100.000 Einwohner (2017: 4.542) erneut deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt. Dabei hat dieser mit 5.191 einen historischen Tiefstand erreicht. Gleichzeitig konnten beim Polizeipräsidium Reutlingen fast zwei Drittel der Straftaten geklärt werden. Die Aufklärungsquote liegt knapp unter Vorjahresniveau und erreicht mit 60,7 Prozent (2017: 61,6) den zweithöchsten Stand in den vergangenen zehn Jahren. "Die insgesamt sehr positive Bilanz darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in einigen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf haben. Besorgniserregend ist dabei insbesondere der starke Anstieg bei den Fallzahlen des sogenannten Callcenter- bzw. Telefonbetrugs, bei dem vor allem unsere älteren Mitmenschen auf perfide Weise um ihr Erspartes gebracht werden. Daher werden wir weiterhin einen Schwerpunkt auf die Eindämmung dieser besonders sozialschädlichen Deliktsform legen und unsere Anstrengungen gemeinsam mit verschiedenen Partnern fortführen", erklärte Polizeipräsident Prof. Alexander Pick am heutigen Dienstag, 9. April 2019, bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Das Polizeipräsidium Reutlingen registrierte im vergangenen Jahr insgesamt 47.697 Straftaten, das sind 1,2 Prozent mehr als 2017. Verantwortlich hierfür sind insbesondere die Zuwächse bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten, speziell der sprunghafte Anstieg bei den Betrugsstraftaten im Bereich Call-Center- bzw. Telefonbetrug, der auch die leichte Abnahme der Aufklärungsquote erklärt. Erfreulich sind die erneuten deutlichen Rückgänge beim Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie beim Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen.

Die Zahl der Tatverdächtigen ist im vergangenen Jahr auf insgesamt 20.913 (2017: 22.262) spürbar gesunken. In allen Altersgruppen waren rückläufige Zahlen zu verzeichnen. Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Anstieg bei den tatverdächtigen jungen Menschen unter 21 Jahren nicht weiter fort. Besonders deutlich sind die Rückgänge um 23,3 bzw. 14,3 Prozent bei den Kindern und Heranwachsenden auf 764 bzw. 1.979 Tatverdächtige. Sorge bereitet der Umstand, dass immer mehr Tatverdächtige bei der Tatausführung ein Messer mit sich führten. Hier ist zwar für 2018 insgesamt eine nur geringe Zunahme zu verzeichnen, aber mit 454 Tatverdächtigen (2017: 440) wird ein Fünfjahreshoch erreicht. In der Mehrzahl der Fälle wurde das Messer nicht als Waffe gegen Personen eingesetzt, sondern "lediglich" mitgeführt oder zu Sachbeschädigungen verwendet.

Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist auch im vergangenen Jahr mit 9.017 (2017: 9.742) weiter rückläufig. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist leicht gesunken und beträgt 43,1 Prozent. Die rückläufigen Zahlen sind unter anderem auf die starke Abnahme der Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz oder Freizügigkeitsgesetz EU zurückzuführen. Allein in diesem Deliktsbereich waren mit 1.456 im vergangenen Jahr 596 Tatverdächtige weniger als 2017 zu verzeichnen. Ohne diese spezifischen Verstöße liegen die Tatverdächtigenzahlen mit 7.561 (2017: 7.690) leicht unter dem Vorjahresniveau, wobei sich der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen auf 38,9 Prozent erhöhte (2017: 38,1 %). Sorge bereiten weiterhin die Zahlen der tatverdächtigen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge, die mit 2.027 Tatverdächtigen (2017: 2.002) über ein Viertel der nichtdeutschen Tatverdächtigen stellen (ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz EU). Während die Zahlen der Tatverdächtigen auf hohem Niveau stagnieren, sind bei den durch Asylbewerber bzw. Flüchtlinge begangenen, aufgeklärten Straftaten (ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz EU) mit 19,4 Prozent auf 3.704 Fälle deutliche Zuwächse festzustellen. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Körperverletzungen (877), Diebstahlsdelikte (716) und Betrugsdelikte, die eine deutliche Steigerung um 179 Prozent auf 860 aufweisen. Bei den das Sicherheitsgefühl besonders beeinträchtigenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in 84, bei Straftaten gegen das Leben in sieben der aufgeklärten Fälle Asylbewerber bzw. Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt. Gerade die Tötungsdelikte und die Körperverletzungsdelikte ereignen sich überwiegend zwischen den Flüchtlingen und stehen teilweise immer noch mit den Unterbringungsverhältnissen in Verbindung. In diesem Zusammenhang ist weiterhin eine hohe Anzahl von polizeilichen Einsätzen an Flüchtlingsunterkünften zu verzeichnen. Dennoch verlagern sich die Tatorte zunehmend aus den Asylheimen in den öffentlichen Raum. Während sich 2017 mehr als ein Viertel der Straftaten in den Unterkünften ereigneten, war es im vergangenen Jahr nur noch knapp ein Fünftel. Damit korreliert auch die Entwicklung der tatverdächtigen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge, die Straftaten im öffentlichen Raum verüben. Während sich in diesem Bereich die Gesamtzahlen der Tatverdächtigen rückläufig entwickeln, sind bei den tatverdächtigen Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen seit 2014 kontinuierliche Anstiege festzustellen. Im vergangenen Jahr wurde hier ein Zuwachs von 22,2 Prozent auf 825 Tatverdächtige registriert. Gleiches gilt für die Entwicklung bei der Straßenkriminalität, die sowohl bei den Tatverdächtigen als auch bei den Fallzahlen konstant steigende Zahlen aufweist. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick: "Die Mehrheit dieser Menschen verhält sich in kriminalstatistischer Hinsicht unauffällig. Unsere Maßnahmen fokussieren sich daher insbesondere auf diejenigen, die hier regelmäßig straffällig werden oder eine besonders hohe kriminelle Energie aufweisen. Gemeinsam mit den Staatsanwaltschaften und den Ausländerbehörden setzen wir auf zeitnahe Sanktion und aufenthaltsbeendende Maßnahmen."

Diebstahlsdelikte bilden mit rund 13.483 Fällen (2017: 14.743) immer noch den Großteil aller registrierten Straftaten, haben aber im Vorjahresvergleich um fast neun Prozent abgenommen. Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende rückläufige Trend weiter fort. Besonders erfreulich ist dabei die Entwicklung im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls, dessen Fallzahlen seit dem Höchststand im Jahr 2014 (1.045) nahezu halbiert werden konnten. Im vergangenen Jahr wurden mit 543 Wohnungseinbruchsdiebstählen insgesamt 18,8 Prozent weniger Fälle erfasst als 2017. Im Zehnjahresvergleich gab es nur 2009 weniger Wohnungseinbrüche (495). Die Aufklärungsquote erhöhte sich leicht auf 17,9 Prozent. Von den 58 ermittelten Tatverdächtigen (2017: 88) besitzen über 65,5 Prozent keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der überwiegende Teil stammte aus ost-/südosteuropäischen Staaten, von wo aus mitunter hochprofessionell agierende Banden anreisen. Die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität, insbesondere die Einrichtung der Ermittlungsgruppe Eigentum und die erhöhten Kontrollaktivitäten durch die Polizeireviere und die Polizeihundeführerstaffel, sowie die Einbindung der Kräfte des Präsidiums Einsatz, zeigen Erfolge und werden 2019 innerhalb des Polizeipräsidiums Reutlingen konsequent fortgesetzt. Im vergangenen Jahr wurden neben den Kontrollaktivitäten im Rahmen des täglichen Dienstes insgesamt 140 Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität durchgeführt. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick: "Unsere verstärkten Kontrollmaßnahmen und die Einstufung des Wohnungseinbruchsdiebstahls als Verbrechenstatbestand zeigen Wirkung. Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser Delikte voll ausschöpfen. Wer in fremde Wohnungen einsteigt und mitunter erheblich traumatisierte Opfer hinterlässt, der muss mit aller Härte des Gesetzes rechnen. Unsere Maßnahmen machen dabei an Ländergrenzen keinen Halt, deshalb laufen aktuell beispielsweise zehn internationale Fahndungen nach Wohnungseinbrechern." In knapp der Hälfte aller Fälle gelang es dem Täter nicht, in die Wohnung einzudringen oder etwas zu stehlen. Ein Beleg dafür, wie wichtig eine wachsame Nachbarschaft und technischer Einbruchsschutz sind, zu dem die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Reutlingen regelmäßig kostenlose Beratungen anbietet. Das Polizeipräsidium Reutlingen appelliert an die Bevölkerung, bei verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich die Polizei unter 110 zu alarmieren. Dies erhöht die Chancen, Einbrecher auf frischer Tat oder in Tatortnähe festzunehmen und ihnen eventuell weitere Taten nachzuweisen.

Bei den Betrugsdelikten bildete im vergangenen Jahr vor allem die Bekämpfung des sogenannten "Callcenter- bzw. Telefonbetrugs" einen polizeilichen Handlungsschwerpunkt. Bei dem besonders perfiden, bundesweiten Kriminalitätsphänomen werden massenhaft gezielt ältere Menschen von Personen angerufen, die sich als Polizei oder Kriminalbeamte, verdeckte Ermittler (BKA, LKA oder einer örtlichen Dienststelle) oder auch als Staatsanwälte ausgeben und mittels einer Lügengeschichte versuchen, an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu gelangen. Durch geschickte Gesprächsführung wird den Opfern der Eindruck vermittelt, dass sie ins Visier von Einbrechern geraten sind und nun schnell handeln müssten. Zum Schutz ihres Eigentums werden die Opfer aufgefordert, ihre kompletten Wertsachen der "Polizei" zu übergeben. Dabei nutzen die Täter gezielt einerseits die Angst vieler Senioren vor Einbrechern und andererseits deren hohes Vertrauen in die Polizei aus. Daneben treten die meist unbekannten und aus dem Ausland agierenden Täter auch als angebliche Enkel oder nahe Verwandte auf, die sich in einer akuten Notlage befinden und dringend Geld zur Abwendung einer Haftstrafe benötigen. Aber auch Gewinnversprechen, für deren Auszahlung zunächst eine vierstellige Bearbeitungsgebühr fällig wird, sind eine gängige Masche der dreisten Betrüger. Im vergangenen Jahr sind im Bereich des Polizeipräsidiums Reutlingen 1.514 Fälle des Callcenter- bzw. Telefonbetrugs, davon 66 vollendete Taten mit einem finanziellen Gesamtschaden von knapp 700.000 Euro bekannt geworden. Damit hat sich deren Zahl nahezu verdreifacht bzw. bei den Vollendungen sogar verfünffacht. Obwohl zwischenzeitlich nahezu 96 Prozent der Angerufenen den Betrugsversuch erkennen, finden die Täter immer noch Opfer, die bereit sind, ihre Wertsachen den vermeintlichen Polizeibeamten oder Kurieren der angeblichen Angehörigen zu übergeben. Beim Polizeipräsidium Reutlingen wurde für die Bekämpfung dieses Phänomenbereichs speziell eine kriminalpolizeiliche Ermittlungsgruppe eingerichtet. Darüber hinaus wurden neben den Senioren gezielt die Bankbediensteten sensibilisiert, beim Abheben hoher Geldbeträge besonders auf ältere Menschen zu achten und den Zweck der Transaktion zu erfragen. Diese Maßnahme verhinderte bereits in mehreren Fällen die Vollendung der Taten im letzten Moment. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick appelliert an die Adresse potentieller Opfer und deren Umfeld: "Die Polizei wird Sie niemals um Geld oder gar Überweisungen über fragwürdige Dienste bitten! Übergeben Sie vor allem niemals Geld an fremde Personen oder stellen Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür. Lassen Sie sich nicht auf längere Gespräche mit dem dubiosen Anrufer ein. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über solche Anrufe mit Geldforderungen und erstatten Sie in diesen Fällen schnellstmöglich Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Die Eindämmung dieser Deliktsform ist mir vor allem mit Blick auf das verursachte Leid eine Herzensangelegenheit. Unsere älteren Mitmenschen werden hier oft um ihr gesamtes Hab und Gut betrogen, das sie teilweise unter persönlichem Verzicht für einen gesicherten Lebensabend oder auch für nachfolgende Generationen angespart haben."

Die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark beeinträchtigenden Fälle der Gewaltkriminalität, zu der unter anderem schwere Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung zählen, stagniert mit 1.629 auf Vorjahresniveau. Bei den Tötungsdelikten ist im vergangenen Jahr ein Zuwachs um acht auf insgesamt 38 Fälle zu beobachten. In 28 Fällen blieb es beim Versuch. Mit Ausnahme eines versuchten Totschlags in Kirchheim/Teck sowie eines versuchten Totschlags in Tübingen konnten alle Delikte durch die Polizei geklärt werden. Die ebenfalls das Sicherheitsgefühl stark beeinträchtigenden Fälle gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im vergangen Jahr erneut um 25 Prozent auf insgesamt 801 angestiegen. Der Anstieg ist zum einen ein statistischer Effekt und überwiegend in der Einführung der neuen Sexualstraftatbestände "Sexuelle Übergriffe nach 177 StGB" sowie "Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB" begründet, welche ein Fehlverhalten in diesem Bereich früher strafrechtlich relevant werden lassen. Zum anderen sind deutliche Zuwächse im Bereich Kinderpornographie, der Verbreitung pornografischer Schriften sowie beim sexuellen Missbrauch zu verzeichnen. Die Zahl der angezeigten sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verhält sich seit Jahren relativ konstant.

2018 wurden im Bereich des PP Reutlingen insgesamt 19.451 im öffentlichen Raum verübte Straftaten erfasst. Das waren 1,1 % mehr Fälle als im Vorjahr und 40,8 % aller Straftaten im Präsidiumsbereich. Der leichte Anstieg ist vor allem auf die Zuwächse im Bereich der Rohheitsdelikte, insbesondere bei den Körperverletzungen zurückzuführen. Die Entwicklung korreliert mit den Anstiegen bei den Aggressionsdelikten, die um 194 Fälle auf 2.261 angestiegen sind und damit den Höchststand der vergangenen fünf Jahre erreichten. Die Sexualstraftaten, welche im öffentlichen Raum verübt wurden stagnieren entgegen der landesweiten Entwicklung mit 275 (2017: 268) leicht über Vorjahresniveau. Beim neu eingeführten Straftatbestand der sexuellen Belästigung ist ein deutlicher Rückgang um 24,1 Prozent auf 82 Fälle zu verzeichnen. Dem steht jedoch ein Anstieg der exhibitionistischen Handlungen/Erregung öffentlichen Ärgernisses um 20 auf 120 Fälle gegenüber. "Straftaten im öffentlichen Raum, speziell Sexualdelikte, tangieren in besonderem Maße das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Daher legen wir auf diese Straftaten einen besonderen Fokus und bündeln zielgerichtet unsere Maßnahmen. So konnten wir beispielsweise auch die beiden brutalen, überfallartigen Vergewaltigungen in Nürtingen Ende Oktober trotz zunächst nur wenigen Spuren innerhalb kurzer Zeit klären und den Täter im Rahmen der konzertierten Fahndungsmaßnahmen festnehmen," so Polizeipräsident Prof. Alexander Pick.

Anhaltend hoch ist das Niveau bei den Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Hier war im vergangenen Jahr erneut ein Anstieg um knapp zehn Prozent auf 376 Straftaten zu verzeichnen. Damit setzt sich eine seit Jahren anhaltende Tendenz weiter fort. 2018 hat die Zahl der verletzten Beamtinnen und Beamten einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt wurden 195 Polizistinnen und Polizisten verletzt, das entspricht einer Zunahme um 25 Prozent. In der Mehrzahl der Fälle blieb es bei leichten Verletzungen, in vier Fällen wurden die Einsatzkräfte durch die Gewalteinwirkung schwer verletzt. Über 84 Prozent der 335 Tatverdächtigen (2017: 302) standen unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick: "Tätliche Angriffe auf unsere Einsatzkräfte sind Angriffe auf unseren Staat und damit unsere Gesellschaft. Ähnlich wie das zunehmende Gaffertum dürfen solche Anzeichen von Dekadenz und Werteerosion nicht reaktionslos hingenommen werden. Wer seiner Aggression gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen freien Lauf lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Mitte 2017 in Kraft getretene Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizeibeamte ist dabei ein wichtiger Schritt, der nun durch die flächendeckende Einführung der Bodycam sinnvoll ergänzt wird. Damit können entsprechende Angriffe endlich umfassend dokumentiert und im Strafverfahren als Beweismittel eingebracht werden. Es wird künftig für Angreifer, Widerständler und Beleidiger schwieriger, sich herausreden zu können." (rsh)

Die landkreisbezogenen Statistikzahlen finden Sie im Internet unter https://ppreutlingen.polizei-bw.de/statistiken/

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