Wiesnblaulicht – 2. Tag – Ereignisse vom Rosenheimer Herbstfest


02.09.2019, PP Oberbayern Süd
Wiesnblaulicht - 2. Tag - Ereignisse vom Rosenheimer Herbstfest
Der erste Wiesnsonntag war insgesamt ein eher ruhiger Arbeitstag für die Beamtinnen und Beamten der Rosenheimer Wiesnwache. Bei abermals traumhaftem Wetter war der Festplatz gut gefüllt. Die gelöste und „gmiatliche“ Stimmung wurde nur von einigen Wenigen gestört, so dass sich die Polizei nach den ersten beiden Festtagen sehr zufrieden mit dem friedlichen und fröhlichen Wiesnauftakt zeigt.

Nicht besonders süß fand die Betreiberin einer französischen Imbissbude einen bislang unbekannten Wiesnbesucher am späten Sonntagabend. An dem Verkaufstand wird eine süße Form eines bretonischen Eierkuchens, gerne verfeinert mit einer noch viel süßeren Nuss-Nougat-Creme, angeboten. Genau ein Glas dieser Nuss-Nougat-Creme war das Ziel eines jungen Burschen, der sich schnell so ein Gläschen schnappte und sofort davonlief. Verfolgt durch den Sicherheitsdienst musste er dann jedoch „Ballast“ in Form der Beute abwerfen, konnte jedoch unerkannt entwischen. Das Glas mit dem leckeren Brotaufstrich ging dabei leider zu Bruch. Völlig daneben verhielt sich eine 27-jährige Frau aus dem Landkreis Rosenheim. Die völlig betrunkene Dame hatte ihre 7-jährige Tochter mit aufs Herbstfest gebracht, konnte sich jedoch aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht mehr wirklich um das kleine Mädchen kümmern. Die Beamtinnen und Beamten der Wiesnwache wurden von mehreren Festbesuchern auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Eine von der Wiesnwache verständigte Bekannte der Mutter nahm sich dem kleinen Mädchen an.Nicht ganz so einverstanden war wohl ein 27-jähriger Rosenheimer mit den Kochkünsten eines Imbisstandes kurz vor 12:30 Uhr. Der mit 2 Promille „ausgestattete“ Herr echauffierte sich derartig über eine zuvor erworbene Leckerei und pöbelte vorbeigehende Gäste und das Imbisspersonal massiv an. Doch damit noch nicht genug! Zum krönenden Abschluß seiner Entrüstung warf er die belegte Semmel mit voller Wucht wieder zurück in den Verkaufsstand! Die Folgen für den Herrn sind vermutlich klar. Wer in dem Zustand und in derartiger Form das Dosenwerfen mit einer Imbissbude verwechselt, kassiert ein Wiesnverbot und eine kostenpflichtige Ausnüchterung in der Polizeizelle.