Zwei Berliner mit entwendetem Fahrzeug und entwendeten Kennzeichen nach Verfolgungsfahrt in Waren festgestellt

POL-NB: Zwei Berliner mit entwendetem Fahrzeug und entwendeten Kennzeichen nach Verfolgungsfahrt in Waren festgestellt
04.09.2019 – 09:26, Polizeiinspektion Neubrandenburg, Waren (ots)

Am 03.09.2019 gegen 00:05 Uhr haben die Beamten des Polizeihauptrevieres Waren im Schweriner Damm in Waren einen VW Golf festgestellt, welcher ein defektes Rücklicht hatte. Sie entschlossen sich, das Fahrzeug einer Kontrolle zu unterziehen und schalteten die Leuchtanzeige "Stopp Polizei" ein, doch der Fahrer reagierte nicht. Auch als die Beamten zusätzlich das Martinshorn einschalteten, erfolgte keine Reaktion durch den Fahrer. Der Fahrer bog in die Mozartstraße ein, wo sich der Funkstreifenwagen neben das Fahrzeug setzte. Doch auch hier missachtete der Fahrer zunächst die Anweisungen der Beamten. Im weiteren Straßenverlauf ist es den Beamten gelungen, das Fahrzeug zu stoppen und einer Kontrolle zu unterziehen. Der 21-jährige Fahrer äußerte bereits zu Kontrollbeginn, dass er ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs sei. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass die amtlichen Kennzeichen im Mai 2019 in Berlin entwendet und zur Fahndung ausgeschrieben wurden. Das Fahrzeug war ebenfalls als gestohlen gemeldet und seit August 2019 zur Fahndung ausgeschrieben. Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass der 21-Jährige unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol stand. Aus diesem Grund wurden die Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen die Promille-Grenze, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ohne Pflichtversicherung erstattet. Zudem erfolgte die Blutprobenentnahme im Müritzklinikum zur Beweissicherung.

Bei dem 24-jährigen Beifahrer konnten die Beamten Cannabis sicherstellen. Gegen ihn wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Beamten außerdem eine Anscheinswaffe und eine Stichwaffe. Da keine Erlaubnisse zum Führen der Waffen vorlagen, wurden diese sichergestellt und entsprechende Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.

Das Fahrzeug und die Kennzeichen wurden beschlagnahmt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden tatverdächtigen Berliner aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

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