(1248) Schwerpunktkontrollen E-Scooter und Radfahrer

POL-MFR: (1248) Schwerpunktkontrollen E-Scooter und Radfahrer
05.09.2019 – 11:01, Polizeipräsidium Mittelfranken, Nürnberg (ots)

Am gestrigen Mittwoch (04.09.2019) führte die Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg mit benachbarten Kräften ausgedehnte Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Nürnberg durch. Zielgruppe waren Fahrer von E-Scootern und Fahrradfahrer.

Der Kontrollaktion ging eine Besprechung zwischen Vertretern der Polizei und den Verantwortlichen einer Verleihfirma (E-Scooter) voraus. Diese diente zum einen dem Austausch bislang gemachter Erfahrungen, zum anderen wurden die zu leihenden Fahrzeuge hinsichtlich Funktion und Bedienung genauer vorgestellt.

Seitens der mittelfränkischen Polizei wurden Belange bezüglich geeigneter Präventionsmaßnahmen erörtert.

Die eigentliche Kontrollaktion fand im Zeitraum zwischen 14:00 und 18:00 Uhr statt. Als Kontrollörtlichkeiten wurden die Bereiche

   -	Hauptmarkt/Königsstraße 
   -	Rathenauplatz/Laufer Tor 
   -	Richard-Wagner-Platz 
   -	Bereich Hauptbahnhof/Gewerbemuseumsplatz 

ausgewählt. Im Bereich des Richard-Wagner-Platzes, Frauentorgrabens, Hallplatzes, der Breiten Gasse sowie des Weißen Turms wurden Fußstreifen eingesetzt.

Ca. 20 Beamte der VPI Nürnberg und des Einsatzzuges Erlangen kontrollierten mehrere Dutzend Fahrrad- und E-Scooterfahrer. Bei der Kontrollaktion stand nicht die Sanktion eventuell vorliegender Verstöße, sondern die Aufklärung und Prävention im Hinblick auf die aktuelle E-Scooter-Thematik im Vordergrund.

So wurden insgesamt rund 60 mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Geahndet wurden zudem fast 10 Handy- und drei Rotlichtverstöße (jeweils Fahrradfahrer).

Als Fazit des Kontrolltages kann festgehalten werden, dass in erster Linie Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die Benutzung von E-Scootern besteht. Viele Nutzer sind sich nicht im Klaren darüber, dass Fahrten mit diesen Fahrzeugen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten darstellen und empfindliche Geldbußen und auch einen Führerscheinentzug nach sich ziehen können.

Durch die Kontrollaktion und die Gespräche, die mit Benutzern der E-Scooter geführt wurden, stellte sich zudem heraus, dass oftmals eine unzureichende Kenntnis hinsichtlich der Benutzung zulässiger Verkehrsflächen besteht. So war es vielen Fahrern nicht bekannt, dass Fußgängerbereiche und auch Gehwege nicht befahren werden dürfen.

Die Verteilung des Flyers "Sicher unterwegs mit E-Scooter, E-Bike und Co" soll dabei helfen, derartige Wissenslücken zu schließen.

Die Polizei appelliert an alle Fahrer von E-Scootern, dies nur im fahrtüchtigen Zustand, ohne Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu tun und sich im Vorfeld über die Benutzungsbedingungen zu informieren.

Sie schützen damit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Janine Mendel / mc

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