20.09.2019 – 14:38, Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen, Gießen (ots)
Pohlheim: Mutmaßlicher Räuber räumt Taten ein
Wie bereits berichtet wurde vor etwa einer Woche ein 19 - Jähriger festgenommen. Er wurde wegen Verdacht eines Raubes auf einen Lebensmittelladen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen vor einem Amtsgericht vorgeführt. Haftbefehl wurde erlassen. Siehe dazu auch Pressemeldung vom 13.09.2019. Der 19 - Jährige Asylbewerber aus Syrien räumte die Tat in der Vernehmung ein. Weiter ergaben sich Hinweise, dass der mutmaßliche Räuber auch einen Einbruch in eine Tankstelle am 12.3.2019 in Garbenteich begangen hat. In der Vernehmung räumte er auch diese Tat ein. Die noch durchzuführenden Ermittlungen sollen ergeben, für welche taten der polizeibekannte Verdächtige noch in Frage kommt. Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Gießen unter der Rufnummer 0641 - 7006 2555.
Pohlheim: Verkehrskontrollen in Watzenborn-Steinberg
Am Donnerstagvormittag wurden in der Gießener Straße in Watzenborn-Steinberg Kontrollen durchgeführt. Daran war neben dem Serviceteam Gefahrgut der Stadt Gießen auch der Verkehrsdienst der Gießener Polizei beteiligt. Die Kontrollen zielten auf Gurtmuffel, Handynutzer und auch die Fahrer von Kleintransportern ab. Bei der Kontrolle mussten zwölf Fahrer, die nicht angeschnallt waren, angehalten werden. Gegen zwei weitere Fahrer wird ermittelt, da sie ein Handy benutzten. Sie müssen 100 Euro bezahlen. Vom Serviceteam Gefahrgut wurden zwei Kleintransporter eines Paketdienstleisters bemängelt, da die Gefahrgutladung nicht gesichert war. Die Fahrer erwartet ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich. Nachdem die Ladung ordnungsgemäß gesichert wurde, konnten die Dienstleister ihre Pakete weiter zustellen. Gegen 11.00 Uhr wurde ein Roller kontrolliert. Dabei kam zum Vorschein, dass der Rollerfahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und dass er offenbar Marihuana konsumiert hatte. Der 32- Jährige, polizeilich hinreichend bekannte Pohlheimer wurde zwecks einer Blutentnahme vorläufig festgenommen. Der Rollerfahrer gab an, dass der Roller seiner kranken Mitbewohnerin gehöre, die er eben zum Arzt gefahren habe. Für diesen "Gefallen" muss der 32-jährige nun mit einer Strafanzeige wegen Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss; Besitz, Erwerb von Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Die kranke Mitbewohnerin muss sich wegen dem Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Jörg Reinemer Pressesprecher
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