30.09.2019 – 10:49, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Bad Gottleuba (ots)
Seit vergangenem Freitag (27.09.2019) haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren Fahndungskontrollen auf der A17, neun mit Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.
Ein bulgarischer Staatsangehöriger (39), welcher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde, bezahlte am Freitagmorgen vor Ort die noch offene Geldstrafe (900,- Euro). Für einen serbischen Staatsangehörigen, welcher am Freitagabend festgenommen wurde, ging es auf direktem Weg ins Gefängnis. Dort verbüßt der 68-Jährige jetzt eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem erwartet den 68-Jährigen jetzt ein erneutes Verfahren, da er bei der Kontrolle wieder nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Eine Geldstrafe (560,- Euro) wegen Trunkenheit im Verkehr hatte ein ungarischer Staatsangehöriger (43) bisher noch nicht bezahlt, welchen die Bundespolizisten am Samstag kontrollierten. Ein serbischer Staatsangehöriger (54), welcher wegen Diebstahls verurteilt wurde, bezahlte ebenfalls vor Ort die noch offene Geldstrafe (100,- Euro). Beide Personen konnten anschließend ihre Fahrten fortsetzen. Für 80 Tage musste am selben Tag ein 36-Jähriger in Haft. Der rumänische Staatsangehörige wurde wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
Am Sonntagmorgen kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei einen syrischen Staatsangehörigen. Der 44-Jährige legte zur Kontrolle unter anderem einen ungarischen Aufenthaltstitel vor, welcher ihn aber nicht zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Zudem legte er den Beamten einen syrischen Führerschein vor, der sich bei der genaueren Überprüfung als Fälschung herausstellte. Den 44-Jährigen erwartet jetzt ein Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Zudem lag gegen den 44-Jährigen noch ein aktueller Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Die noch offene Geldstrafe (250,- Euro) bezahlte der 44-Jährige vor Ort.
Für insgesamt 220 Tage musste ein 20-Jähriger am Sonntag ins Gefängnis. Gegen den rumänischen Staatsangehörigen lagen zwei Haftbefehle wegen Diebstahls vor. Kurz darauf ging es für einen 39-Jährigen ebenfalls von der Autobahn ins Gefängnis. Gegen den bulgarischen Staatsangehörigen lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Alkoholeinfluss vor.
Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde ein Tschechischer Staatsangehöriger bereits im Jahr 2017 zu einer Geldstrafe (1.400,- Euro) verurteilt, welche er bisher nicht bezahlt hatte. Nachdem der 53-Jährige die noch offene Geldstrafe beglichen hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.
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