24.10.2019 – 13:03, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)
Den Verdacht von so mancher Straftat ergab sich den Polizisten in der vergangenen Nacht, als sie den Fahrer eines Kleinkraftrades kontrollierten.
Den Polizisten fiel das Fahrzeug gegen 00.45 Uhr auf der Bismarckstraße auf. Sie hielten es an. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 30jährigen Mönchengladbacher. Er konnte weder eine Fahrerlaubnis noch Papiere für das Fahrzeug vorweisen.
Der nicht vorhandene Führerschein erklärte sich nach Recherchen durch die gegen ihn vorliegende Fahrerlaubnissperre. Die Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass es nach Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben war und niemals zu diesem Fahrzeug gehört hatte.
Das Kleinkraftrad selber war im System zwar nicht als gestohlen erfasst, verfügte aber auch nicht über eine Zulassung. Zudem konnte der Fahrer weder vor Ort noch an der Wohnanschrift einen Eigentumsnachweis beibringen.
Im Laufe der Kontrolle erhärtete sich bei den Polizisten der Verdacht, dass der 30-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Das bestätigte auch der Drogenvortest.
Bevor die Polizisten den 30-Jährigen mit zur Wache nahmen, fanden sie in seiner Kleidung ein Stück Haschisch und ein Elektroimpulsgerät. Beides stellten sie ebenso wie das Kennzeichen und das Fahrzeug (dieses bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse) sicher.
Dem 30-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung, Fahren unter Drogeneinwirkung, dem Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung sowie jeweils einer Straftat gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. (cw)
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