04.11.2019 – 16:33, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)
Gestern rief ein Zeuge am späten Abend die Polizei, da er verdächtige Bewegungen an einer Garage feststellte. Es stellte sich heraus, dass dort und in einem nahen Rohbau eingebrochen wurde. Nachdem die Fahndung zunächst negativ verlief, zählten Polizisten ein paar Stunden später in einer Verkehrskontrolle "eins und eins zusammen".
Es war gestern gegen 23.40 Uhr, als die Polizei zum Diebesweg gerufen wurde, weil in einer Garage Licht an- und ausgeschaltet wurde. Die eintreffenden Polizisten stellten dort trotz Einsatz eines Polizeidiensthundes keine Personen mehr dort fest. Was sich herausstellte, war, dass in die Garage eingebrochen worden war. Ferner stellten sie an einem nahegelegenen Rohbau eine eingeworfene Terrassentür fest. Dieser befindet sich auf der Straße "Grüner Winkel". In dessen Nähe fanden sie diverses hochwertiges Werkzeug, dass offensichtlich zur Abholung bereit gelegt worden war.
Die bereitgelegen Gegenstände wurden sichergestellt, der Rohbau mit Hilfe der Feuerwehr gesichert und eine entsprechende Strafanzeige gefertigt.
Nun kam es, wie es im Leben eben manchmal kommt: Über drei Stunden später, um 3 Uhr, fiel Polizisten auf der Engelblecker Straße ein fahrender Roller auf, der mit ca. 1.70m langen schmalen Gegenständen im Sinne der Verkehrssicherheit fragwürdig beladen war. Sie entschlossen sich zur Kontrolle und hielten den Roller mitsamt dem 39-jährigen Fahrer an.
Zügig stellte sich heraus, dass es sich bei den langen Gegenständen um Alu-Abschlussleisten handelte. Die Polizisten "zählten eins und eins zusammen" und kamen zu dem Ergebnis, nach weiterem eventuellem Diebesgut zu schauen. Dies verlief positiv, so dass sich weiter ihr Verdacht erhärtete, dass es sich bei dem Fahrer um den Mann handelt, der in die Garage und den Rohbau eingebrochen war.
Die Situation gestaltete sich für den 39-jährigen im weiteren zeitlichen Fortschritt der Kontrolle nicht unbedingt positiver: Die Polizisten fanden heraus, dass das angebrachte Kennzeichen nicht zu dem Roller gehörte und das Fahrzeug nicht versichert, der Fahrer dafür aber ebenfalls "getankt" hatte. Das Ergebnis des Alkoholvortests und seine Angaben zu Drogenkonsum sorgten für die Entnahme von zwei Blutproben auf der Wache.
Der mutmaßliche Einbrecher war diesbezüglich geständig. Er ist polizeilich bekannt, allerdings nicht einschlägig. Er wurde vorläufig festgenommen, heute aber nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft mangels vorliegender Haftgründe entlassen. Die gegen ihn gefertigte Strafanzeige umfasst unter anderem die Tatbestände des Fahrens unter Alkoholeinfluss und Drogeneinwirkung, Fahren ohne Versicherungsschutz, Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und besonders schweren Fall des Diebstahls. (cw)
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