Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 10. November 2019


10.11.2019, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 10. November 2019
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Buchloe, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Füssen und der Polizeistation Pfronten, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.

Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.Sachbeschädigung durch BrandlegungKAUFBEUREN. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde die Polizei Kaufbeuren und die Feuerwehr Kaufbeuren zu einer brennenden Papiermülltonne alarmiert. Ein aufmerksames Paar hat auf dem Vorplatz einer Kirche im Stadtteil Haken ein Feuer gesehen. Nachdem sie ein Lagerfeuer ausgeschlossen hatten, verständigten sie die Polizei. Beim Eintreffen der Polizeistreife war die Mülltonne nur noch ein brennender Plastikhaufen. Das Feuer wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Die Mülltonne wurde komplett zerstört. Der Schaden beläuft sich auf ca. 100 Euro. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Tat geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 08341/933-0 bei der Polizei Kaufbeuren zu melden (PI Kaufbeuren) TaxiprellerKAUFBEUREN. Am Samstagabend ließ sich ein 28-jähriger Kaufbeurer von Sontheim nach Kaufbeuren mit dem Taxi befördern. Als es an die Bezahlung ging, stellte sich heraus, dass der mittellose Mann die Rechnung nicht begleichen konnte. Zusätzlich zu der offenen Taxirechnung erwartet ihn jetzt eine Geldstrafe aus dem eingeleiteten Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen. (PI Kaufbeuren) VerkehrsunfallGERMARINGEN. Am Samstagnachmittag kam ein 59-jähriger Pkw-Fahrer alleinbeteiligt in der Gablonzer Straße nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Verursacher stieß mit seinem Pkw gegen eine angrenzende Mauer und hatte Glück im Unglück, dass er sein Fahrzeug unverletzt verlassen konnte. Am Pkw entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Zusätzlich entstanden Sachschäden an der Mauer und an Verkehrszeichen. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf ca. 35.000 Euro. Der PKW musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. (PI Kaufbeuren)Verkehrsunfallflucht am EisstadionFÜSSEN. Am 09.11.2019 kam es in der Zeit zwischen 08:35 Uhr und 12:25 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Ein weißer VW Tiguan wurde auf dem Parkplatz „am Eisstadion“ angefahren. Der Schaden wird auf ca. 4.000 Euro geschätzt. Der Unfallverursacher flüchtete und kam seiner Pflicht nicht nach, den Unfall zu melden. Zeugen des Unfalls werden darum gebeten, sich unter Tel. 08362/9123-0 bei der Polizei Füssen zu melden. (PI Füssen)Verkehrsunfall mit SachschadenSEEG. Am Vormittag des 09.11.2019 ereignete sich auf der Hauptstraße in Seeg ein Verkehrsunfall, wobei an den beiden beteiligten Pkw ein Sachschaden in Höhe von geschätzt 10.000 Euro entstand. Da beide unfallbeteiligten Fahrerinnen nicht äußern wollten, was sich genau zugetragen hatte, konnte der Unfallhergang nicht zweifelsfrei geklärt werden. Aus polizeilicher Sicht betrachtet, hatten offensichtlich beide Beteiligten einen Fehler begangen, weshalb es zum Zusammenstoß kam. (PI Füssen)Fahrt unter AlkoholeinflussNESSELWANG. Am frühen Samstagmittag wurde ein 24-jähriger Ungar aus Nesselwang einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde von den Beamten deutlicher Alkoholgeruch im Fahrzeug wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den Fahrer erwarten nun ein empfindliches Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot. (PSt Pfronten)Fahren ohne FahrerlaubnisPFRONTEN. Den zum Führen eines Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger erforderlichen Führerschein konnte ein 39-Jähriger am Samstagvormittag nicht nachweisen. Da die Gesamtmasse der Kombination bei über 4.500 kg lag, wäre ein Führerschein der Klasse BE erforderlich gewesen. Der Mann ging jedoch bei seiner Berechnung von der Leermasse beider Fahrzeuge aus, sodass er irrtümlich annahm, dass ihm seine Klasse B ausreiche. Die Klasse B berechtigt zum Führen eines Pkw bis 3.500 kg Gesamtmasse und einem Anhänger bis 750 kg oder aber einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse, sofern die Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug 3.500 kg nicht übersteigt. Den Mann erwartet eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (PSt Pfronten)