Gemeinsame Fahndungs- und Kontrollaktion zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität – Kontrollergebnisse Polizei Niederbayern
21.11.2019, PP Niederbayern
Gemeinsame Fahndungs- und Kontrollaktion zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität – Kontrollergebnisse Polizei Niederbayern
NIEDERBAYERN. Auch Beamte des Polizeipräsidiums Niederbayern beteiligten sich an der gemeinsamen länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrollaktion zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität. An den Kontrollen beteiligten sich neben Bayern auch Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Am 08. und 09. November fanden auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern umfangreiche Fahndungs- und Kontrollaktionen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität statt. Neben Delikten im Bereich der Eigentumskriminalität konnten bei den zahlreichen Kontrollen unter anderem auch wieder mehrere Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Verkehrsdelikte aufgedeckt werden. Die intensiven Kontrollen fanden mobil und stationär auf Bundesautobahnen, verschiedenen Ausfallstraßen sowie im öffentlichen Personennahverkehr statt. Insgesamt erfolgte eine Überprüfung von rund 1.400 Personen sowie ca. 1.000 Fahrzeugen. Sechs Personen wurden vorläufig festgenommen - gegen 1 Person wurde Haftbefehl erlassen. Auszüge aus den Kontrollergebnissen:
Beamte der Kripo Passau konnten nach umfangreichen Ermittlungen einen Tatverdächtigen nach derzeit 12 Wohnungseinbrüchen vorläufig festnehmen. Nach der Vorführung vor dem Haftrichter erließ dieser Haftbefehl gegen den Mann. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. In Kirchdorf am Inn wurde ein 33-Jähriger mit seinem Kleintransporter einer Kontrolle unterzogen. Gleich zu Beginn räumte er gegenüber den Beamten ein, dass er keine Fahrerlaubnis besitze. Zudem war der Mann stark alkoholisiert. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ebenso erheblich alkoholisiert konnte ein 51-Jähriger in Iggensbach mit seinem Pkw durch Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Straubing kontrolliert werden. Auch er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Beide erwarten unter anderem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach einer Verkehrskontrolle eines Kraftrads in Neustadt an der Donau konnte die Kelheimer Polizei bei einem 21-Jährigen mehrere Straftaten aufdecken: Zunächst gab er an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein - die angebrachten Kennzeichen waren gestohlen. Da sich bei ihm Hinweise auf einen vorangegangenen Drogenkonsum ergaben musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Weiterhin bestand der Verdacht, dass der Mann im Besitz von Betäubungsmitteln ist – eine Durchsuchung seiner Wohnung wurde angeordnet. Dabei fanden die Beamten mehrere Rauschgiftutensilien, unter anderem auch für den Anbau von Cannabisprodukten geeignete Gegenstände. Offensichtlich nicht erfreut über den Verlauf der Kontrolle beleidigte er zudem die Polizeibeamten. Ein 49-Jähriger Kelheimer brachte an seinem Pkw ein selbstgemaltes Kennzeichen aus Papier an. Auf der A93 fiel er sogleich Beamten der Polizei Mainburg auf. Seine Weiterfahrt wurde unterbinden. Gegen ihn wurden Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts von Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.
Die Zusammenarbeit der Polizei mit der Bevölkerung ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Aufklärung von Straftaten. Insbesondere bei der Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstählen kann eine zügige Information der Polizei zur Aufklärung der Straftat bzw. zur Festnahme von Tatverdächtigen führen. Bei Zweifeln über verdächtige Beobachtungen wählen sie lieber einmal zu oft die „110“, als einmal zu wenig!Weitere Hinweise zum Thema Einbruchschutz bieten Ihnen Ihre kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Passau, Straubing und Landshut. Die Kollegen vor Ort beraten Sie gerne kostenlos und produktneutral zum Thema Einbruchschutz. Im Internet finden Sie Informationen zum Thema Einbruchschutz unter:
K-Einbruch Polizei Beratung
Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Pressesprecher, Stefan Gaisbauer, POK, 09421-868-1013Veröffentlicht am 21.11.2019 um 11:15 Uhr