Handewitt – Nach Verkehrsunfallflucht – Alkoholisiert, ohne Führerschein und Versicherungsschutz – 31-Jähriger bereits mehrfach in Erscheinung getreten

POL-FL: Handewitt - Nach Verkehrsunfallflucht - Alkoholisiert, ohne Führerschein und Versicherungsschutz - 31-Jähriger bereits mehrfach in Erscheinung getreten
16.12.2019 – 15:36, Polizeidirektion Flensburg, Handewitt (ots)

Am Freitagabend (13.12.19), um 22.31 Uhr, verursachte der Fahrer eines Golf Cabrios einen Unfall auf der B 199 in der Lecker Chaussee in Handewitt. Aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit fuhr er auf das Heck eines Hyundai auf und schleuderte diesen in den Gegenverkehr. Dort kollidierte der Hyundai mit einem auf dem Abbiegestreifen eingeordneten Opel Corsa. Die 58-jährige Hyundai Fahrerin und der 59-jährige Opelfahrer wurden bei dem Unfall nicht verletzt.

Der Fahrer des Golf Cabrios wurde anschließend von mehreren Zeugen beobachtet, wie er aus dem Fahrzeug ausstieg, seine Kennzeichen abmontierte, in eine Tasche legte und in Richtung Shell-Tankstelle davonlief. Zwei Zeugen folgten dem Mann, während die Polizei informiert wurde.

Die eintreffenden Beamten nahmen schließlich in der Lecker Chaussee nach Hinweisen der Zeugen zu Fuß die Verfolgung des flüchtenden Unfallverursachers auf. Dieser war dort zunächst auf einen Hof gelaufen und in der Dunkelheit verschwunden. Einem Beamten der Polizeistation Handewitt gelang es nach ca. 1,5 Kilometern, den Mann in Gottrupel einzuholen und zu stellen. Der 31-Jährige versuchte zunächst sich herauszureden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Es stellte sich heraus, dass der Mann in diesem Jahr bereits fünfmal ohne Führerschein ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte. Der Golf, den er am Freitagabend geführt hatte, gehörte nicht ihm und wurde bereits im Oktober stillgelegt.

Der 31-Jährige wird sich nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke, wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.

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