200110-1-K Zwei leichtverletzte E-Scooter-Fahrer und eine Trunkenheitsfahrt

POL-K: 200110-1-K Zwei leichtverletzte E-Scooter-Fahrer und eine Trunkenheitsfahrt
10.01.2020 – 11:48, Polizei Köln, Köln (ots)

Innerhalb von sieben Stunden haben Innenstadtpolizisten zwischen Donnerstagabend (9. Januar) und Freitagnacht (10. Januar) zwei Verkehrsunfälle mit verletzten E-Scooter-Fahrern (23, 46) aufgenommen. Einer der Verletzten stand dabei unter Alkoholeinfluss. Die Fahrt einer weiteren betrunkenen E-Scooter-Nutzerin (20) stoppten Polizisten. Zwei leichtverletzte Männer und zwei Blutproben sind das Resultat.

Entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhr ein 46-Jähriger am Donnerstag (9. Januar) gegen 17.30 Uhr mit einem E-Scooter auf der Straße Heumarkt in der Altstadt-Süd in Richtung Rheinufer. In Höhe der Einfahrt zu einem dortigen Hotel musste er aufgrund eines einfahrenden Volvo eine Gefahrenbremsung durchführen und stürzte dabei mit dem Kopf voran zu Boden. Rettungskräfte brachten den Kölner mit Kopfverletzungen in ein Krankenhaus.

Sieben Stunden später stürzte ein 23-Jähriger bei einem Alleinunfall auf dem Hohenzollernring in der Neustadt-Nord. Bei einem Bremsvorgang kam der junge Mann ins Straucheln und flog kopfüber von dem geliehenen E-Scooter. Hierbei erlitt er leichte Gesichtsverletzungen. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille, sodass ihm auf Anordnung der Beamten ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Außerdem stellten die Uniformierten seinen Führerschein sicher.

Nur 20 Minuten später stoppten Einsatzkräfte auf der Zülpicher Straße in der Neustadt-Süd die Trunkenheitsfahrt einer 20-jährigen E-Scooter-Fahrerin. Ein Alkoholtest bei der Kölnerin, die mit einer 20-jährigen Begleiterin auf dem Leihgerät in Richtung Sülz fuhr, ergab fast 1,5 Promille. Auf Anordnung der Beamten entnahm ihr ein Arzt auf der Polizeiwache eine Blutprobe. Eigenen Angaben zur Folge wusste sie nicht, dass eine Fahrt unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken auf einem E-Scooter solche Konsequenzen haben kann.

In diesem Zusammenhang gibt die Polizei Köln nochmals folgende Hinweise:

   - Machen sie sich mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut. 
     E-Scooter sind keine Spielzeuge! Üben sie das Fahren vor der 
     ersten Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Bewegen sie sich 
     erst im dichteren Verkehr, wenn sie ein sicheres und gutes 
     Gefühl im Umgang mit dem Fortbewegungsmittel haben. 
   - Nutzen sie die vorgeschriebenen Radwege. Wenn kein Radweg 
     vorhanden ist, nutzen sie die Fahrbahn. Gehwege sind tabu! 
   - Tragen sie zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und 
     Protektoren. 
   - Fahrbahnunebenheiten und Ablenkung (Handy, Kopfhörer, etc.) 
     verursachen Gefahren 
   - Nehmen sie Rücksicht auf Andere und beharren sie nicht auf ihr 
     Recht! 
   - Fahren sie umsichtig und vorsichtig! 
   - Die Fahrt unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss kann zum Entzug
     der Fahrerlaubnis führen. Es gelten dieselben Promillegrenzen 
     wie beim Autofahren. (mw) 

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