Cannabisgeruch aktiviert richtigen Riecher bei den Polizisten – Festnahme und Haftbefehl

POL-MG: Cannabisgeruch aktiviert richtigen Riecher bei den Polizisten - Festnahme und Haftbefehl
23.01.2020 – 13:09, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)

Ein Polizeieinsatz in Mülfort am Römerbrunnen war eigentlich einem Hilfeersuchen wegen einer angeblich aufgebrochenen Haustür geschuldet. Doch starker Cannabisgeruch, der den Beamten vor Ort bei der Begegnung mit einem jungen Mann entgegenschlug, führte letztlich zu einer Festnahme in ganz anderer Sache: Der 18-Jährige soll mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Sein 15-jähriger Begleiter steht im Verdacht der Beihilfe.

Auf dem Verbindungsbalkon eines Hochhauses war es am Dienstagabend gegen 19.30 Uhr zu der folgenreichen Begegnung gekommen: Nachdem der Cannabisgeruch den richtigen Riecher bei den Polizisten aktiviert hatte, wurden bei einer ersten Nachschau in einer von dem 18-Jährigen mitgeführten Tasche Betäubungsmittel in einer Menge entdeckt, die nach Einschätzung der Beamten eindeutig über das Maß für Eigenkonsum hinausging. Im Rahmen der Beweissicherung wurden diese Fundstücke aus der besagten Tasche sichergestellt: viele Tütchen voller Marihuana, ein größerer Brocken Haschisch sowie MDMA (Methylen-Dioxy-Methyl-Amphetamin), besser bekannt als Ecstasy, unter anderem aber auch dealertypische Utensilien, Bargeld, ein Handy und griffbereit ein CS-Gas-Spray. Der 15-Jährige hatte Bargeld und ein Handy bei sich.

Während der 15-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort mangels vorliegender Haftgründe entlassen wurde, nahmen die Polizisten den 18-Jährigen vorläufig fest und brachten ihn ins Polizeigewahrsam. Wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr ordnete die Staatsanwaltschaft die vorläufige Festnahme bis zum Folgetag an.

Am Mittwoch erließ dann ein Haftrichter gegen den 18-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln in zum Teil nicht geringen Mengen unter der Zuhilfenahme von Waffen. Unter Auflagen wurde dieser Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen der Polizei gegen den 18-Jährigen und gegen den 15-Jährigen laufen weiter.

Das ursprüngliche Hilfeersuchen, das die Polizei zum Römerbrunnen geführt hatte, ging natürlich nicht aus den Augen verloren: Der 18-Jährige und der 15-Jährige hatten damit aber nichts zu tun. Es handelte sich wohl um einen Altschaden an der Tür. (ds)

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