24.02.2020 – 10:05, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Anlässlich der besonderen Witterungsverhältnisse (Starkregen und Sturm) am vergangenen Wochenende, mussten leider kreisweit gleich mehrere geplante Karnevalsaktivitäten unter freiem Himmel vorsorglich abgesagt werden. Hierdurch war die Polizei im Kreis Mettmann bei der Begleitung solcher öffentlicher Veranstaltungen deutlich weniger gefordert, als in den Vorjahren. Dies bedeutete aber im Umkehrschluss leider nicht auch gleichzeitig insgesamt weniger Arbeit.
Denn bei den nun überwiegend in geschlossenen Räumen stattfindenden Feiern, auf anschließenden Heimwegen oder bei der Rückkehr alkoholisierter Karnevalisten in die eigenen vier Wände, kam es leider immer wieder zu Streitigkeiten, körperlichen Auseinandersetzungen, Beleidigungen, Bedrohungen und häuslicher Gewalt, welche den Einsatz der Polizei erforderlich machten. So registrierte die Polizei im Kreis Mettmann am vergangenen Karnevalswochenende insgesamt über 40 angezeigte Körperverletzungsdelikte. Hinzu kamen gleich mehrere Widerstandshandlungen.
Im Straßenverkehr musste die Ratinger Polizei am Freitagnachmittag des 21.02.2020, gegen 16.00 Uhr, einen 48-jährigen VW-Golf-Fahrer aus dem Verkehr ziehen, der auf der Straße Am Westbahnhof angetroffen wurde und bei dem der dringende Verdacht besteht, dass er unter dem Einfluss illegaler Drogen stand. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde veranlasst, die Weiterfahrt ausdrücklich untersagt, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet.
Auf der Breslauer Straße in Mettmann kam es am nächtlichen Sonntagmorgen des 23.02.2020, gegen 03.30 Uhr, zur Trunkenheitsfahrt eines 35-jährigen BMW-Fahrers. Der durchgeführte Alkoholtest zeigte einen Wert von mehr als 1,7 Promille (0,86 mg/l). Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe durchgeführt, der Führerschein sichergestellt (siehe dazu auch unsere Pressemitteilung / ots 2202147 vom heutigen Tag).
Am frühen Sonntagmorgen des 23.02.2020, gegen 06.00 Uhr, kam es dann auf der Gerresheimer Straße in Hilden leider sogar zu einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, der zum Glück nur Sachschaden forderte. Ein 25-jähriger Peugeot-Fahrer geriet mit seinem PKW auf eine Verkehrsinsel. Ein noch an der Unfallörtlichkeit durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit knapp 0,6 Promille (0,29 mg/l) positiv. Es wurden zur Beweisführung zwei Blutproben veranlasst. Gegen den Hildener legte die Hildener Polizei eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Fahren unter Alkoholeinfluss vor. Der Führerschein des Beschuldigten wurde sichergestellt. An der Verkehrsinsel entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro (siehe dazu auch unsere Pressemitteilung / ots 2202144 vom heutigen Tag).
Aus aktuellem Anlass weist die Polizei im Kreis Mettmann noch einmal daraufhin, dass sie auch in der verbleibenden Karnevalszeit verstärkt Verkehrskontrollen durchführen wird, um Alkohol- und Drogenfahrten zu erkennen und möglichst rechtzeitig zu beenden, bevor sie schlimmere Folgen zeigen. Es gilt die angekündigte "Null-Toleranz-Politik" gegen Alkohol- oder Drogenfahrten: Wir werden an den "jecken Tagen" verstärkt Verkehrskontrollen durchführen und alkoholisierte und berauschte Auto-, Motorrad- oder Radfahrer konsequent aus dem Verkehr ziehen. Für alle Jecken sollte daher das Motto gelten: "Wer fährt, trinkt keinen Alkohol! Wer Alkhol trinkt, fährt nicht - und gleiches gilt auch für sonstige Drogen!"
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