01.03.2020 – 10:46, Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland, Oldenburg (ots)
++ Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges, Fahrt unter Drogeneinfluss ++ Am Freitag, dem 28.02.2020, wird um 15.20 Uhr ein 34 Jahre alter Pkw-Führer aus Oldenburg von der Polizei in der Cloppenburger Straße kontrolliert, da er während der Fahrt sein Handy benutzte. Bei der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass der Oldenburger noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hat und unter Drogeneinfluss steht. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte die Fahrzeughalterin am frühen Nachmittag an ihrer Arbeitsstelle aufsuchte, den Pkw-Schlüssel aus ihrer Tasche entwendete und das Kfz gegen ihren Willen nutzte. Auf der Polizeidienststelle erfolgt eine Blutentnahme. -259561-
++ Einschleichdiebstahl ++ Während sich die 78jährige Hausbewohnerin aus der Blücherstraße am Freitag, dem 28.02.2020, im Garten befindet, begibt sich gegen 17.10 Uhr eine männliche Person über eine unverschlossene Terrassentür in das Wohnhaus und entwendet Schmuck. Als der Mann das Grundstück verlässt kommt es zu einer Begegnung mit der Hausbewohnerin. Der Mann flüchtet mit einem Fahrrad in Richtung Scharnhorststraße. Beschreibung der flüchtenden Person: 30 - 35 Jahre alt, 180cm groß, dunkel gekleidet. -260285-
++ Hinweis auf Schussabgabe aus einem Pkw ++ Am Freitag, dem 28.02.2020, wird der Polizei um 17.45 Uhr gemeldet, dass ein Hochzeits-Autokorso die Staulinie befährt. Einige Teilnehmer würden laut hupen. Aus einem dunklen Fahrzeug heraus soll geschossen worden sein. Eine Fahndung der Polizei verläuft negativ. Die beiden Zeugen sind bisher nicht zu erreichen, die Kennzeichen der teilnehmenden Pkw sind nicht bekannt. -260089-
++ Trunkenheit im Straßenverkehr ++ Am Sonntag, dem 01.03.2020, will um 04.45 Uhr eine männliche Person Alkohol in einer Tankstelle in der Bremer Heerstraße kaufen. In der Tankstelle bemerkt der 33-jährige Oldenburger, dass er sein Geld vergessen hat. Der Oldenburger kündigt gegenüber dem Angestellten der Tankstelle an, sein Portemonnaie zu holen und fährt mit seinem Pkw vom Tankstellengelände. Der Angestellte stellt Alkoholgeruch in der Atemluft des Oldenburgers fest und setzt die Polizei in Kenntnis. Die eingesetzten Beamten fahren zur Tankstelle. Unmittelbar vor dem Tankstellengelände treffen sie den Oldenburger fahrenderweise in seinem Pkw an. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,57 %. Auf der Polizeidienststelle erfolgt eine Blutentnahme, der Führerschein wird sichergestellt. -263877-
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