Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 für die Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 für die Polizeiinspektion Hildesheim
13.03.2020 – 13:24, Polizeiinspektion Hildesheim, Hildesheim (ots)
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Am gestrigen Tag gab der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Herr Boris Pistorius, die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Land Niedersachen bekannt. Heute stellten der Leiter der Polizeiinspektion Hildesheim, Herr Leitender Polizeidirektor Uwe Ippensen, und die Leiterin des Zentralen Kriminaldienstes, Frau Kriminaldirektorin Birgit Thieme, die Zahlen und Fakten der Polizeiinspektion Hildesheim vor.

Entwicklung der Fallzahlen und Aufklärungsquoten

Nachdem die Anzahl der registrierten Straftaten im Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim im Jahr 2018 mit 15.953 Taten einen Tiefstand im Vergleich mit den Vorjahren erreicht hat, ist die Anzahl der Taten im Jahr 2019 wieder leicht auf 16.494 angestiegen, liegt aber weiterhin im Abwärtstrend seit 2010 und deutlich unter den Fallzahlen von 2016. Von den bekanntgewordenen Straftaten konnten insgesamt 10.279 Taten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote beträgt somit 62,32 % und liegt damit um 1,12 % leicht unter der Quote des Vorjahres.

Die Fallzahlen sind auch im Bereich der gesamten Polizeidirektion Göttingen leicht angestiegen. Polizeipräsident Uwe Lührig führt dazu aus: "Trotz eines leichten Anstiegs der Fallzahlen um 2,15 Prozent konnten wir mit 71.553 Delikten den zweitniedrigsten Wert seit Bestehen der Polizeidirektion Göttingen erreichen. Die Aufklärungsquote innerhalb der Polizeidirektion Göttingen konnten wir mit 63,87 Prozent auf einem hohen Niveau halten. Die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region können sich auf Ihre Polizei verlassen. Wir gewährleisten auch in Zukunft durch eine professionelle und bürgerorientierte Aufgabenwahrnehmung ein hohes Sicherheitsniveau."

Wohnungseinbruchdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hildesheim ist seit mehreren Jahren rückläufig. Im Jahr 2019 wurden in diesem Deliktsfeld 309 Taten registriert. Das sind 95 Taten und somit ein Viertel weniger als im Jahr zuvor. In 105 Fällen handelte es sich um versuchte Einbruchdiebstähle. Insgesamt 95 Taten konnten aufgeklärt werden. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 30,74 % (landesweit: 24,03 %, behördenweit: 30,59 %). Trotz der sinkenden Fallzahlen bleibt die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ein Schwerpunkt in der Arbeit der Polizeiinspektion Hildesheim, wie der Inspektionsleiter, Herr Uwe Ippensen, versichert.

Der Polizeipräsident resümiert hierzu: "Die Polizeidirektion Göttingen kann dank intensiver präventiver und repressiver Maßnahmen eine positive Entwicklung bei der Verhinderung und Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls verzeichnen. Die Fallzahlen sind um 8,77 Prozent auf 1.301 Straftaten und damit auf einen 10-Jahres-Tiefstand gesunken. Die Aufklärungsquote liegt insgesamt bei über 30 Prozent. Die Verhinderung und die Aufklärung von Wohnungseinbrüchen bleibt weiterhin ein Schwerpunkt in unserer täglichen Polizeiarbeit und wird intensiviert. Wir werden auch zukünftig mit Beratungen und Veranstaltungen rund um das Thema Eigentum mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt treten und intensive Kontrollmaßnahmen durchführen."

Häusliche Gewalt

Im Kontext der häuslichen Gewalt verzeichnete die Polizeiinspektion Hildesheim 837 Taten und damit 92 Fälle weniger verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Den größten Anteil im Bereich dieses Deliktsfeldes nahmen mit 541 Taten die Körperverletzungsdelikte ein. Dabei wurden 469 einfache und 63 gefährliche bzw. schwere Körperverletzungen dokumentiert. 173 dieser Taten wurden unter Alkoholeinfluss verübt. Darüber hinaus kam es zu 296 sonstigen Fällen häuslicher Gewalt. Dazu zählen 123 Nachstellungen, Nötigungen und Bedrohungen sowie 33 Beleidigungen und 50 Sachbeschädigungen. Zum Phänomen der häuslichen Gewalt betont Herr Lührig: "Neben der Strafverfolgung sind die Abwehr konkreter Gefahren und der Schutz der Opfer die vorrangigen Ziele unseres polizeilichen Einschreitens. Eine große Bedeutung hat hierbei die Opferbetreuung zu rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz. Im vergangenen Jahr ist das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in Kraft getreten. Mit Einführung der Einzelnorm des § 17 a NPOG hat auch der Gesetzgeber dem Stellenwert des Phänomens der häuslichen Gewalt Rechnung getragen. Mit den Möglichkeiten eines Platzverweises in Form der Wegweisung aus dem Wohnumfeld und der sog. Gefährderansprache können wir Tätern/-innen Grenzen und Konsequenzen ihres Handelns aufzeigen. Täter/innen, die sich nicht an die Wegweisung der Polizei halten, begehen dadurch eine weitere Straftat."

Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte und Rettungsdienste

Zum Thema Gewalt gegen Polizeivollzugbeamte und Rettungskräfte in der Polizeidirektion Göttigen bezieht Polizeipräsident Lührig klar Stellung: "Die Anzahl der Gewaltdelikte gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte hat auch im letzten Jahr einen weiteren erschreckenden Anstieg erfahren. Im Jahr 2019 waren in 33 Fällen Polizeivollzugsbeamtinnen/ -beamte aufgrund von Gewalteinwirkung zeitweise nicht dienstfähig. Auch Rettungskräfte (u.a. Feuerwehr und Sanitäter) werden zunehmend Opfer derartiger Gewaltdelikte. Wir werden weiterhin alles daran setzten unsere Kolleginnen und Kollegen vor derartigen Übergriffen zu schützen. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir im Dezember 2019 flächendeckend alle Streifendienste mit sogenannten Bodycams ausgestattet. Nach ersten Erfahrungen schrecken die Bodycams vor Übergriffen ab und sind geeignet in konfliktträchtigen Situationen zur Deeskalation beizutragen.

Insgesamt spiegelt sich in derartigen Gewaltdelikten die Respektlosigkeit gegenüber staatlichen Amtsträgern, die wir nicht tolerieren werden."

Auch im Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim hat es im Jahr 2019 bei den Aggressionsdelikten gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erneut einen Anstieg der Fallzahlen gegeben. Es wurden insgesamt 112 Gewaltdelikte registriert, 18 mehr als 2018. Dabei wurden 33 Beamtinnen und Beamte leicht verletzt. Die Anzahl von Widerstandshandlungen gegen Maßnahmen von Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten hat sich im Vergleich zu 2018 um sieben Fälle auf insgesamt 45 erhöht.

Die Gewaltdelikte gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rettungsdiensten sind von 7 Fällen im Jahr 2018 auf 11 Taten im Jahr 2019 angestiegen.

Cybercrime

Im Bereich der Straftaten, bei denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde, verzeichnete die Polizeiinspektion Hildesheim 919 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 107 Straftaten. Bei der überwiegenden Anzahl dieser Taten handelte es sich um Betrugsdelikte. Die Polizei registrierte hier 658 Fälle. Bei den verbleibenden 261 Delikten handelte es sich u.a. um Bedrohungen, Nötigungen, Nachstellungen, Beleidigungen, das Ausspähen von Daten oder um Fälle in Verbindung mit Kinder- und Jugendpornografie. "Durch die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat haben wir immer häufiger mit digitalen Tatorten und Tatmitteln zu tun. Bei 4.481 Taten innerhalb der Polizeidirektion Göttingen haben wir eine Aufklärungsquote von 84,8 Prozent. Die zunehmende Kriminalität im Internet stellt weiterhin einen Schwerpunkt in der täglichen Polizeiarbeit dar. Unsere professionell arbeitenden Cybercrime-Einheiten und -Teams setzen alles daran, um die Täter im Netz zu identifizieren.", betont der Behördenleiter Herr Lührig.

Straftaten gegen ältere Menschen

Einen Schwerpunkt bei der Kriminalitätsbekämpfung bildeten nach wie vor die Straftaten zum Nachteil älterer Menschen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 704 Fälle bekannt, wobei es sich um 490 vollendete und 214 versuchte Straftaten handelte. 105 dieser Taten konnten aufgeklärt werden. Bei einem überwiegenden Teil handelte es sich um Diebstahls- oder Betrugsdelikte. Zu den häufigsten Einzelphänomenen zählen das Auftreten falscher Polizeibeamter, falscher Wasserwerker, Gewinnversprechen oder der sogenannte Enkeltrick.

Der Polizeipräsident bezieht hierzu wie folgt Stellung: "Die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil älterer Menschen stellte uns im vergangenen Jahr vor besondere Herausforderungen. Hierbei führten u.a. das Auftreten falscher Polizeibeamter oder der sog. "Enkeltrick" zu hohen Schadenssummen. Hinter diesen Taten stehen zumeist hochkriminelle und organisierte Banden, die aus dem Ausland agieren. Die Täter sind zumeist geschult, redegewandt und haben eine hohe Überzeugungskraft.

Wir begegnen diesem Phänomen unter anderem mit gezielten Präventionsmaßnahmen. Durch die Zusammenarbeit mit den örtlichen Banken ist es uns bereits gelungen, Straftaten dieser Art zu verhindern. Regionale Präventionsvorträge und -veranstaltungen machen potentielle Opfer bei einer Kontaktaufnahme aufmerksamer und handlungssicher. Aktuelle Warnhinweise über Print- und Rundfunkmedien, sowie den polizeilichen Social Media Accounts sensibilisieren nicht nur mögliche Betroffene selbst, sondern auch Familienangehörige für dieses Thema. Gemeinsam mit anderen Behörden und dem LKA Niedersachsen werden wir die polizeilichen Ermittlungen in diesem Deliktsfeld weiter intensivieren."

Gewaltdelikte

Bei den Rohheitsdelikten erfasste die Polizeiinspektion Hildesheim im Jahr 2019 insgesamt 2.734 Straftaten. Den größten Anteil mit 1901 Fällen nehmen dabei die Körperverletzungsdelikte ein. In 1.504 Fällen handelte es sich um einfache und in 397 Fällen um gefährliche und schwere Körperverletzungen. Darüber hinaus wurden im Bereich der Rohheitsdelikte 95 Fälle von Raub bzw. räuberischer Erpressung verzeichnet.

In 17 Fällen ermittelte die Polizei in Bezug auf Straftaten, die sich gegen das Leben richteten. In neun Fällen handelte es sich um Versuchstaten, achtmal um versuchten Totschlag und einmal um einen versuchten Schwangerschaftsabbruch. Im Kontext von Todesermittlungsverfahren leiteten die Ermittler acht Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein.

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