200320-1-K Flucht vor Polizeikontrolle endet im Gleisbett

POL-K: 200320-1-K Flucht vor Polizeikontrolle endet im Gleisbett
20.03.2020 – 11:41, Polizei Köln, Köln (ots)

Die Polizei Köln hat am späten Donnerstagabend (19. März) in der Innenstadt den Fahrer (29) eines Renault Twingo nach diversen Verkehrsdelikten festgenommen. Gegen den gebürtigen Dinslakener lag zudem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Viel ausgelassen hatte der 29-jährige vor seiner Festnahme nicht...

Gegen 23 Uhr wartete eine Streifenwagenbesatzung an der roten Linksabbieger-Ampel Cäcilienstraße, um auf die Nord-Süd-Fahrt in Richtung Offenbachplatz abzubiegen. Von hinten kommend näherte sich mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit der Twingo - und kam mit quietschenden Reifen erst knapp hinter dem Dienstfahrzeug zum Stehen. Als die Polizisten daraufhin ausstiegen, um den Verkehrssünder zu kontrollieren, gab dieser rückwärts Vollgas. Nach circa 200 Metern geriet der gelbe Kleinwagen außer Kontrolle und fuhr sich in dem parallel verlaufenden Gleiskörper der Kölner Verkehrsbetriebe fest.

Von den Beamten zur Rede gestellt, räumte der 29-Jährige daraufhin ein, "stressbedingt eine Flasche Schnaps" getrunken zu haben. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Erst kürzlich war gegen ihn eine Fahrerlaubnissperre beantragt worden. Hintergrund des gegen den Ertappten vorliegenden Strafvollstreckungshaftbefehls: Fortgesetztes Fahren ohne Fahrerlaubnis. In seiner Jackentasche stellten die Polizisten ein griffbereites Einhandmesser sicher. Den von ihm geführten Twingo hatte dessen Halter in der letzten Woche abgemeldet und außer Betrieb gesetzt. Und die daran angebrachten Solinger Kennzeichen liegen seit Mittwoch (18. März) als gestohlen ein.

Die Beamten vollstreckten den Haftbefehl gegen den Mann. Auf der Wache wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Wegen des Vorwurfs der Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verdachts des Kennzeichendiebstahls und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hat er sich nun zusätzlich zu verantworten. (cg)

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