Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 5. April 2020


05.04.2020, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 5. April 2020
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Weißenhorn und der Polizeistation Senden, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug. Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.

Ladendiebe in Neu-UlmNEU-ULM. Am Samstagvormittag wurde die Polizeiinspektion Neu-Ulm über einen Ladendiebstahl in einem Verbrauchermarkt in Neu-Ulm informiert. Ein 50-jähriger rumänischer Staatsbürger wurde durch das Verkaufspersonal des Marktes dabei beobachtet, wie dieser die Verpackungen mehrerer Waren aufriss und sich die Waren anschließend in die Hosentaschen steckte. Anschließend ging er zur Kasse und bezahlte andere Waren, nicht jedoch die, die er zuvor eingesteckt hatte. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste der Mann eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls eingeleitet.Am Nachmittag wurde die Polizeiinspektion Neu-Ulm erneut in das gleiche Lebensmittelgeschäft gerufen. Ein Mitarbeiter hatte beobachtet, wie ein Kunde Weinflaschen und diverse Hygieneartikel in eine mitgebrachte Tasche steckte und anschließend den Kassenbereich ohne zu bezahlen passierte. Er hielt den 55-jährigen Mann bis zum Eintreffen der Polizei fest. Gegen den Tatverdächtigen wird nun ebenfalls wegen Ladendiebstahls ermittelt. (PI Neu-Ulm)Autofahrer trotz entzogener Fahrerlaubnis unterwegsNEU-ULM. Obwohl einem 27-jährigen Neu-Ulmer durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen wurde, fuhr dieser weiterhin mit seinem Pkw. Dies konnte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neu-Ulm am Samstagvormittag im Neu-Ulmer Ortsteil Gerlenhofen feststellen und die Fahrt unterbinden. Den Fahrzeugführer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (PI Neu-Ulm)Verstöße gegen die AusgangsbeschränkungNEU-ULM. Anlässlich der Eindämmung der Corona-Pandemie wurde erneut die Einhaltung der erlassenen Verordnungen und insbesondere die Ausgangsbeschränkung durch die Polizeiinspektion Neu-Ulm kontrolliert. Bei der Koordinierung der momentanen Katastrophenschutzmaßnahmen spielt das Landratsamt Neu-Ulm für den Landkreis eine zentrale Rolle. Ausgerechnet der Parkplatz des Landratsamtes schien für drei Neu-Ulmer die geeignete Örtlichkeit für einen nicht betriebsnotwendigen Reifenwechsel an ihrem Pkw zu gewesen zu sein. Eine Polizeistreife wurde auf die Männer aufmerksam und stellte fest, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Es wurden Bußgeldverfahren nach Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. (PI Neu-Ulm)Fahren ohne FahrerlaubnisVÖHRINGEN. Am Samstag, 04.04.2020, gegen 11.00 Uhr, wurde ein 19-jähriger Mann mit seinem Pkw-Gespann (Pkw + Anhänger) in der Breitengasse einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der junge Mann nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Für das Führen des Gespannes war jedoch die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den jungen Mann erwartete eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.(PI Illertissen)Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß – StrafvereitelungUNTERROTH. Am Samstag, 04.04.2020, gegen 22.50 Uhr, fuhr eine 32-jährige Frau mit ihrem Pkw von Matzenhofen kommend in Richtung Unterroth. Dabei kam sie von der Fahrbahn ab und es kam zum Unfall. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Es wurde eine Blutentnahme veranlasst und der Führerschein sichergestellt. Vor dem Eintreffen der Polizei waren bereits andere Personen vor Ort. Hierbei wurde versucht den Beamten ein Märchen bezüglich des Unfallhergang und Fahreigenschaft aufzutischen. Dieses Märchen wurde jedoch schnell wiederlegt und die 37- und 43-jährigen Männer bekommen nun eine Anzeige wegen Strafvereitelung. An dem Pkw der Frau entstand ein Totalschaden in Höhe von 8.000 Euro.(PI Illertissen)Verstoß gegen das InfektionsschutzgesetzVÖHRINGEN: Am Sonntag. 05.04.2020, gegen 00.50 Uhr, wurde ein 18-jähriger Mann in der Bahnhofstr. mit seinem Fahrrad kontrolliert. Nach kurzer Flucht wurde der Mann in einem Garten festgestellt. Auf Vorhalt gab er an, auf dem Weg zu einem Freund zu sein, welcher Geburtstag hat. Nach einer kurzen Belehrung wurde der Mann nach Hause entlassen. Es wurde eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt. (PI Illertissen)Verstöße gegen das InfektionsschutzgesetzWEISSENHORN. Am Vormittag des 04.04. konnte festgestellt werden, dass am Wochenmarkt in Weißenhorn Blumen verkauft wurden. Da dies keine Lebensmittel oder andere notwendige Güter im Sinne der Allgemeinverfügung darstellt, wurde der Weiterverkauf durch die Beamten der Polizeiinspektion Weißenhorn unterbunden, weiter müssen die Betreiber mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen. (PI Weißenhorn)SENDEN. Am Samstagnachmittag wurde ein Pkw mit drei Personen besetzt, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die drei nicht aus einem Haushalt stammen und keinen triftigen Grund für die gemeinsame Fahrt angeben konnten. Alle drei erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. (PI Weißenhorn)WEISSENHORN. Gegen 18:30 Uhr am Samstagabend konnten zwei Personen an einem Feldweg im Bereich Grafertshofen festgestellt werden. Beide saßen gemeinsam in einem Pkw und konnten den Beamten keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt glaubhaft machen. Beide erhalten nun eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Es konnte festgestellt werden, dass bereits am 30.03. gegen sie eine Anzeige aufgrund eines solchen Verstoßes erstellt wurde. (PI Weißenhorn)SENDEN. Am 04.04.2020 gegen 19:00 Uhr konnten durch eine Streife der Polizeistation Senden vier Personen in einem Innenhof festgestellt werden, welche gemeinsam an einem Tisch saßen und Alkohol tranken. Da hierbei weder der nötige Abstand eigehalten wurde, noch ein triftiger Grund für den Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnräume bestand, erwartet die Männer nun eine Anzeige aufgrund der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. (Pst Senden)