Zu zwei Verkehrsunfällen ist es am Wochenende in Bochum gekommen, bei denen sich alkoholisierte Radfahrer (16/40) verletzt haben.
Der erste Unfall ereignete sich in den Abendstunden des 8. Mai. Gegen 19.20 Uhr beobachteten Kinder in Langendreer einen Radfahrer. Der Mann schob zunächst stark schwankend sein Fahrrad auf der Straße "Auf der Bredde", setzte jedoch kurz darauf seine Fahrt auf dem Rad fort. Die Kinder fanden den Mann einige Zeit später im Graben. Dort schlief er, war aber auch verletzt. Sie verständigten sofort ihren Vater, der wiederum bis zum Eintreffen der Rettungswagenbesatzung Erste-Hilfe leistete.
Wie es genau zu dem Unfall kam, steht bislang nicht fest.
Ein Atemalkoholtest bei dem Bochumer (40) ergab einen Wert von fast 3 Promille. Dies hatte zur Folge, dass zwei Blutproben angeordnet wurden. Er muss sich nun wegen "Trunkenheit im Verkehr" verantworten müssen.
Der zweite Unfall hatte sich in den frühen Morgenstunden des 9. Mai im Bochumer Stadtteil Weitmar ereignet. Nach bisherigem Kenntnisstand war ein 16-Jähriger mit seinem Fahrrad auf dem Geh- und Radweg der Schloßstraße in Richtung Hattinger Straße unterwegs. Nach eigenen Angaben zufolge benutzte er sein Rad wie einen Cityroller, indem er sich seitlich auf eine Pedale stellte und dabei rollte. Plötzlich kam er von der Fahrbahn ab und stürzte. Ein Bekannter fand ihn verletzt liegend in einem Grünstreifen und alarmierte sofort den Rettungsdienst.
Ein Atemalkoholtest verlief bei dem Jugendlichen positiv - der Wert: 1,84 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet.
Ein Hinweis der Polizei: "Trunkenheit im Verkehr" ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat. Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrrad benutzt, macht sich bei einem Wert von 1,6 Promille strafbar. Der Promillegrenzwert sieht jedoch bei einem Verkehrsunfall ganz anders aus. Ein Unfall beispielsweise ist eine sogenannte Ausfallerscheinung - ab einem Wert von 0,3 Promille stellt dies dann schon eine Straftat dar.
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