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Ort: Bremen, Stadtgebiet Zeit: 21.05.20
Am Donnerstag ist die Polizei Bremen verstärkt im Einsatz und führt Kontrollen zur Einhaltung einer vom Ordnungsamt zu Himmelfahrt erlassenen Allgemeinverfügung durch.
In der Stadt Bremen ist es an Himmelfahrt nicht erlaubt, wie traditionell in den vergangenen Jahren, Alkohol in einem Bollerwagen oder ähnlichen Vorrichtungen mitzuführen. Gaststätten dürfen öffnen und auch in ihren Außenbereichen entsprechend der Infektionsschutzregeln Alkohol ausschenken. Ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken ist aber untersagt. Die Verfügung gilt von 8 bis 22 Uhr. Die Polizei Bremen wird darauf achten, dass diese Regeln entsprechend eingehalten werden. Dazu werden Polizeikräfte am Feiertag verstärkt im Einsatz sein. Die Einsatzkräfte werden die neuralgischen Brennpunkte und Hot Spots der Stadt im Blick haben. Die Bierkiste im Bollerwagen kann Unbelehrbare dann schnell teuer zu stehen kommen. Bei Verstößen können hohe Bußgelder zwischen 150 und 500 Euro fällig werden.
Die Polizei Bremen appelliert: Halten Sie sich an die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus Es kommt auf jeden Einzelnen an. Bringen Sie weder sich noch Polizeikräfte unnötig in Gefahr. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in Ihrer Umgebung.
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