Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung verursacht Verkehrsunfall mit Sachschaden

Am 30.07.2020 gegen 20:05 Uhr kam es auf der B194 zwischen den
Ortschaften Basepohl und Demmin zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei
PKW. Die 33-jährige, deutsche Fahrzeugführerin eines PKW Citroen
befuhr die B194 aus Richtung Basepohl kommend in Richtung Demmin.
Direkt hinter ihr fuhr der 37-jährige, deutsche Fahrzeugführer eines
PKW Hyundai. Mit im PKW Hyundai befanden sich die beiden Kinder des
Fahrzeugführers im Alter von 4 und 5 Jahren.   Kurz hinter der
Ortschaft Borrentin in einer Rechtskurve überholte der 37-jährige
Hyundai-Fahrer die Citroen-Fahrerin. Hierzu wechselte er mit seinem
Fahrzeug auf die linke Fahrspur. Beim Wiedereinordnen auf die rechte
Fahrspur kam es zum seitlichen Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Dadurch
verlor der 37-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam mit
diesem nach rechts von der Fahrspur ab und überschlug sich mehrfach
mit dem Fahrzeug. Anschließend kam der PKW Hyundai auf dem Dach
liegen zum Stehen. Während der Unfallaufnahme stellten die
eingesetzten Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des
37-jährigen Fahrzeugführers fest. Ein vor Ort durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille. Da sich der
Fahrzeugführer und die Kinder bei dem Unfall Verletzungen zuzog,
wurde sie durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus nach Demmin
gebracht. Dort wurde sie ambulant behandelt und es wurde eine
Blutprobenentnahme zur Bestimmung des Alkoholgehaltes im Blut bei dem
37-jährigen Fahrzeugführer entnommen. Während der Behandlung im
Krankenhaus zeigte der verunglückte Fahrzeugführer im Beisein der
Schwestern und Ärzte den Hitlergruß. Des Weiteren leistete er aktiven
Widerstand während der Maßnahme der Blutprobenentnahme.
Gegen ihn wurden Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen
Widerstandes gegen Polizeibeamte und wegen des Verwendens von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet.

Im Auftrag

Jens Unmack
Erster Polizeihauptkommissar
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