Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Köln geben bekannt:
Unter Sachleitung der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) hat die Polizei des Saarlandes am Mittwochvormittag (5. August) in enger Abstimmung mit der beim Polizeipräsidium Köln eingerichteten BAO Berg im Stadtgebiet Saarbrücken einen 62 Jahre alten französischen Staatsangehörigen festgenommen. Das Amtsgericht in Saarbrücken hat dem Beschuldigten am Mittwochnachmittag einen zuvor vom Amtsgericht Köln erlassenen Haftbefehl verkündet.
Der Festgenommene ist dringend verdächtig, im Dezember 2018 in Pulheim ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Dieses soll ihm von einem 27- jährigen Münsteraner, gegen den bei der Staatsanwaltschaft Münster im Ermittlungskomplex EK Rose ermittelt wird, bei einem gemeinsamen Treffen zugeführt worden sein.
Im Zuge verdeckt geführter Ermittlungen hatte die Kölner Polizei den Beschuldigten im Stadtgebiet von Saarbrücken lokalisiert, wo bereits vorab informierte Ermittler des Saarlandes den Zugriff vorbereitet hatten. Bei der anschließenden Durchsuchung des Hauses des Beschuldigten in Frankreich durch die französische Polizei im Beisein deutscher Ermittler wurde umfangreiches Datenmaterial aufgefunden und sichergestellt. Darüber hinaus beschlagnahmten die Beamten eine scharfe großkalibrige Schusswaffe und entdeckten im Keller des Hauses eine Cannabisplantage. Der Beschuldigte soll zeitnah nach Köln überstellt werden.
Das Verfahren hat die bei der ZAC NRW am 01.07.2020 eingerichtete Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie in digitalen Medien vor kurzem von der Staatsanwaltschaft Münster zuständigkeitshalber übernommen, nachdem es der Polizei gelungen war, den Beschuldigten zu identifizieren. Mit Blick auf die zu erwartende Komplexität der Ermittlungen und die in der BAO Berg vorhandene Ermittlungskompetenz im Deliktsfeld des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfolgte die Sachbearbeitung durch die BAO Berg. Derzeit gibt es im Datenbestand der BAO Berg und der EK Rose keine Überschneidungen.
Weitere Verfahrensübernahme aus Münster:
Die Staatsanwaltschaft Köln bearbeitet zuständigkeitshalber einen weiteren ursprünglich aus dem Münsteraner Ermittlungskomplex EK Rose stammenden Fall. Das entsprechende Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen Beschuldigten aus Köln, der sich seit dem 31.05.2020 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Köln in Untersuchungshaft befindet. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Mai 2019 in Köln ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.
Ermittlungen der Taskforce gegen nicht identifizierte Täter der EK Rose:
Aus dem vorbezeichneten Ermittlungskomplex EK Rose hat die Task Force von der Staatsanwaltschaft Münster ein äußerst umfangreiches Verfahren übernommen, das sich gegen eine Vielzahl noch nicht identifizierter Täter richtet. Die Zuständigkeit der Task Force liegt hier insbesondere in der Zusammenführung von digitalen Spuren, die in herausgehobenen Verfahren sichergestellt worden sind und Straftaten der sexuellen Gewalt gegen Kinder betreffen. Zielrichtung ist es, bereits gewonnene Ermittlungserkenntnisse zu vertiefen und in der Bündelung der Indizien weitere bislang nicht bekannte Mittäter namhaft zu machen. Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Staatsanwaltschaft Köln unter Tel. 0221 / 477-4271 (de)
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