Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 10. August 2020
10.08.2020, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 10. August 2020
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
" align="left">Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).BrandJETTINGEN-SCHEPPACH. Am Sonntagnachmittag gegen 15:00 Uhr wurde bei der Polizeiinspektion Burgau der Brand einer Hecke in Ried gemeldet. Am Holgersteig brannte eine 2,5 Meter hohe Tujahecke auf vier Metern Länge nieder. Außerdem wurden die Wand einer Holzhütte, zwei Gartenstühle und drei Mülltonnen beschädigt. Nach ersten Erkenntnissen entstand der Brand durch eine aufgrund der hohen Temperaturen verursachte Selbstentzündung von Pferdestreu. Die Schadenshöhe beträgt ca. 2.000 Euro. Im Einsatz waren die Feuerwehren aus Ried und Jettingen.(PI Burgau)Poller angefahrenKRUMBACH. In dem Zeitraum von Sonntagabend 19:00 Uhr bis 01:40 Uhr wurde in der Kirchenstraße ein Verkehrspoller umgefahren. Der Poller lag vor einer Parfümerie auf dem Boden. Neben dem Poller lagen noch Glassplitter, die vermutlich von einem Rücklicht stammen. Es entstand ein Schaden von ca. 100 Euro. Der Unfallverursacher ist derzeit unbekannt. Personen, die Hinweise zu diesem Unfall abgeben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Krumbach (08282/9050) zu melden.(PI Krumbach)Versuchter EinbruchdiebstahlWALDSTETTEN. Am Sonntag, den 09.08.2020, stellte der Bewohner eines Einfamilienhauses in der Schäfflergasse Einkerbungen an der Eingangstüre fest. In der Nähe des Schlosses wurde vermutlich mit einem Schlitzschraubenzieher versucht die Türe aufzuhebeln. Anderen Türen und Fenster wiesen keine Spuren auf. Der Einbruchsversuch muss etwa in der Zeit zwischen 17:30 Uhr und 21:30 Uhr stattgefunden haben. Da im Haus ein Hund anwesend war, könnte es sein, dass der Täter durch diesen gestört wurde. Es kam zu keinem Entwendungsschaden.(PI Günzburg)Verkehrsunfall mit Personenschaden LEIPHEIM / WEIßINGEN. Am Sonntagmittag gegen 12:15 Uhr befuhr eine 81-jährige E-Bike-Fahrerin zusammen mit ihrem Ehemann die Ortsstraße in Weißingen. Aus unbekannten Gründen rutschte ihr in einer Kurve das Hinterrad weg und sie stürzte zu Boden. Dabei zog sie sich schwere Verletzungen zu und wurde ins Bundeswehrkrankenhaus Ulm gebracht. Ein Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden.(PI Günzburg)Sachbeschädigung an geparkten FahrzeugenGÜNZBURG. In der Zeit von Samstag, 15:00 Uhr bis Sonntag, 12:30 Uhr wurden in der Straße Am Weiher in Günzburg drei Fahrzeuge beschädigt, die auf einem Anwohnerparkplatz abgestellt waren. An den Fahrzeugen wurde einmal der linke Scheibenwischerarm, am nächsten das Scheibenwischerblatt und am dritten Fahrzeug das Glas des Außenspiegels herausgerissen. Die Geschädigten konnten keine Hinweise auf den unbekannten Täter geben.(PI Günzburg)Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Fahrer eines Sattelzugs auf der BAB A 8LEIPHEIM. Am Vormittag des 06.08.2020 wurde der 33-jährige rumänische Fahrer eines Sattelzugs mit spanischer Zulassung auf der BAB A 8, Tank- und Rastanlage Leipheim, einer Schwerverkehrskontrolle unterzogen. Beim Auslesen der Fahrzeugdaten stellten die Beamten fest, dass er im vorausgegangen Zeitraum mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten hatte. Die Beamten erhoben eine Sicherheitsleistung.(VPI Neu-Ulm)Fahren ohne Fahrerlaubnis und Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis LEIPHEIM. Am Nachmittag des 09.08.2020 kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf der BAB A 8, im Bereich der Tank- und Rastanlage Leipheim, ein Fahrzeuggespann mit rumänischer Zulassung bestehend aus einem VW Transporter und einem größeren Anhänger. Bei der Führerscheinüberprüfung des 24-jährigen rumänischen Fahrers stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Für ein Gespann mit dieser Größenordnung / Gewichtsklasse wäre im vorliegenden Fall aber eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Gegen den Fahrzeugführer ordneten die Beamten eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich an. Da sich der Halter des Zugfahrzeugs zum Kontrollzeitpunkt als Beifahrer im Kfz befunden hatte, erstatteten die Polizisten gegen diesen eine separate Strafanzeige wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch gegen ihn ordneten sie eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich an.(VPI Neu-Ulm)