Kassel-Harleshausen und -Rothenditmold:
Den Mitteilungen mehrerer Zeugen ist es zu verdanken, dass ein erheblich unter Alkoholeinfluss stehender 37-Jähriger in der Nacht zum heutigen Mittwoch nach einer gefährlichen Alkoholfahrt durch eine Streife des Polizeireviers Süd-West festgenommen werden konnte. Der Mann saß mit einer Dose hochprozentigen Alkohols in der Hand am Steuer seines geparkten Autos, als die Polizisten ihn stellten. Wie sich nach der Festnahme herausstellte, war der 37-Jährige mit dem Audi zuvor zu einer Tankstelle im Stadtteil Rothenditmold gefahren, hatte dort drei Dosen mit Hochprozentigem aus dem Regal genommen und war kurzerhand davongefahren, ohne zu bezahlen. Weil ein Atemalkoholtest bei ihm 3,6 Promille zum Ergebnis hatte, musste er die Beamten auf das Revier begleiten und sich einer Blutprobe unterziehen. Der Tatverdächtige, der sich äußerst aggressiv zeigte, wurde anschließend zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam gebracht.
Zeugen hatten sich gegen 23 Uhr wegen des auffällig fahrenden Audis im Bereich der Ahnatalstraße bei der Polizei gemeldet und berichtet, dass der Fahrer offensichtlich erheblich alkoholisiert sein dürfte. Nur wenige Minuten später meldeten Anrufer die Rauchentwicklung im Bereich der John-F.-Kennedy-Straße. Dort entdeckten die hinzugeeilten Polizisten den zuvor gemeldeten Audi mit laufendem Motor. Während sich die Beamten dem Auto annäherten, bemerkten sie auch die Ursache der Rauchentwicklung, denn der Mann auf dem Fahrersitz trat immer wieder auf das Gaspedal, obwohl kein Gang eingelegt war. Sofort klickten für den polizeibekannten und stark alkoholisierten 37-Jährigen aus Kassel die Handschellen. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass er offenbar zuvor mit dem Auto zu der Tankstelle an der Wolfhager Straße gefahren war und dort die drei Dosen mit der Whiskeymischung gestohlen hatte. Gegen den 37-Jährigen leiteten die Polizisten Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Diebstahl ein. Da der Tatverdächtige ersten Ermittlungen zufolge keinen Führerschein hat, muss es sich darüber hinaus nun auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Ermittlungen dauern an.
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