BPOL NRW: Ein Mann, drei Haftbefehle – Festnahme durch Bundespolizei

Am Montagmittag wurde im Rahmen einer stichpunktartigen Kontrolle eines Fluges aus Barcelona ein 30-Jähriger durch die Bundespolizei festgestellt, der insgesamt dreimal zur Festnahme ausgeschrieben war.

Das Amtsgericht Dresden hatte bereits im September 2017 gegen den Mann Untersuchungshaft angeordnet, da er dringend verdächtigt wird in mindestens vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubten Handel betrieben zu haben. Dabei soll der Gesuchte insgesamt 3 kg Haschisch im Mai 2016 gewinnbringend weiterverkauft haben.

Des Weiteren hatte die Staatsanwaltschaft Dresden den marokkanischen Staatsangehörigen im November 2015 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 94 Tagen verurteilt. Den zweiten Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden, ebenfalls wegen Diebstahls, konnte der Mann abwenden, in dem er die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 673,50 Euro bei der Bundespolizei leistete. Der in Spanien lebende Mann konnte so die verhängte Freiheitsstrafe von 60 Tagen, zu welcher er im April 2016 rechtskräftig verurteilt wurde, umgehen.

Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde der Gesuchte nach der Festnahme bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

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