Nachdem ein 44-jähriger Ratinger am Donnerstagmittag in einem Verbrauchermarkt an der Daniel-Goldbach-Straße in Ratingen Waren im Wert von circa 110 Euro entwendet hatte, wehrte er sich massiv gegen den Ladendetektiv. Er konnte mit Hilfe der hinzugezogenen Polizei festgenommen und zur Polizeiwache Ratingen gebracht werden. Gegen den Ratinger wurden Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls sowie wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Das war geschehen:
Gegen 14:00 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv einen ihm bekannten 44-jährigen Ratinger, welcher sich - trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Hausverbotes - in den Verkaufsräumen eines Verbrauchermarktes an der Daniel-Goldbach-Straße in Ratingen-Tiefenbroich aufhielt. Der Mann führte zusätzlich einen prall gefüllten Rucksack mit sich, so dass bei dem Ladendetektiv der Verdacht eines Ladendiebstahls bestand. Bei dem Versuch, den 44-Jährigen im Kassenbereich aufzuhalten und den Rucksackinhalt zu kontrollieren, widersetzte sich der Mann und versuchte anschließend, die Verkaufsräume zu verlassen. Auch ein zweiter, bisher unbekannter Mann, versuchte den Ladendetektiv daran zu hindern, den vermeintlichen Ladendieb festzuhalten.
Der Detektiv informierte die Polizei und schaffte es mit weiteren Zeugen, den Mann bis zum Eintreffen der Beamten an seiner weiteren Flucht zu hindern. Im mitgeführten Rucksack des Mannes fand man augenscheinlich gestohlene Waren im Gesamtwert von circa 110 Euro. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten bei dem 44-jährigen Dieb in der Atemluft Alkoholgeruch fest und führten noch vor Ort einen Alkoholtest durch, welcher mit 1,1 Promille (0,53 mg/l) positiv verlief. Zur weiteren Beweisführung wurde der Ratinger zur Polizeiwache gebracht, wo auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die ärztliche Entnahme eine Blutprobe durchgeführt wurde. Da der Mann sich massiv gegen die Maßnahme wehrte, konnte diese nur mit Zwang durchgeführt werden.
Der 44-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen von der Polizeiwache entlassen. Ihn erwarten nun die Konsequenzen aus den gegen ihn gefertigten Strafanzeigen wegen räuberischen Diebstahls sowie wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
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