Am Samstag, den 17. Oktober 2020 bemerkte eine Streife der Bundespolizei gegen 14:50 Uhr auf der Ladestraße in der Nähe des Magdeburger Hauptbahnhofes einen Mann im Gebüsch. Dieser konsumierte Alkohol. Die Bundespolizisten kontrollierten den Deutschen, stellten seine Personalien fest und glichen diese anschließend im polizeilichen Fahndungssystem ab. Dabei stellte sich heraus, dass der 40-Jährige seit dem 22. September 2020 gleich mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Demnach wurde er im Juni 2019 wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 645 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Am 11. November 2019 stand er erneut vor einem Richter des Amtsgerichtes Magdeburg. Diesmal musste er sich wegen Bedrohung verantworten. Das Urteil lautete hierbei eine Geldstrafe von 1800 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Da der Mann weder die Geldstrafen zahlte, noch sich den Strafantritten stellte und zudem unbekannten Aufenthaltes war, erließ die Staatsanwaltschaft die beiden Haftbefehle. Die Bundespolizisten eröffneten ihm die Haftbefehle und nahmen ihn fest. Da er die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er noch am selben Tag an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben.
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