Gemeinsame Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft München und des PP Schwaben Süd/West
27.11.2020, PP Schwaben Süd/West
Gemeinsame Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft München und des PP Schwaben Süd/West
Wiederaufnahme der kriminalpolizeilichen Ermittlungen wegen Mord durch die SOKO 1990
1990 kam es in Kempten zu einem Brandanschlag auf ein von türkischen Familien bewohntes Mehrfamilienhaus. Hierbei starb ein fünfjähriger Junge.Die Hausbewohner wurden mitten in der Nacht auf den 17.11.1990 von dem Brand im Haus überrascht. Größtenteils konnten sie sich nur durch einen Sprung aus dem Fenster aus dem brennenden Gebäude retten. Hierdurch erlitten sie zum Teil schwere Verletzungen. Der fünfjährige Sohn einer Familie konnte durch die Feuerwehr zwar noch aus dem Haus geborgen werden, verstarb jedoch kurz darauf im Krankhaus.Die damaligen kriminalpolizeilichen Ermittlungen wegen Brandstiftung mit Todesfolge führten nicht zur Aufklärung der Tat. Auch ein Bekennerschreiben mit rechtsextremen Inhalten war Gegenstand der damaligen Ermittlungen. Unter der Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München führt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West nun die Ermittlungen wegen Mordes und hat dazu bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben (KPI-Z) eine Sonderkommission eingerichtet. Diese nahm diese Woche ihre Ermittlungen auf und versucht unter Verwendung moderner Ermittlungshilfsmittel die Tat aufzuklären. In diesem Zusammenhang prüft die Sonderkommission auch Zusammenhänge mit weiteren Brandverfahren aus dieser Zeit.(Generalstaatsanwaltschaft München / Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, 15:00 Uhr, DG)
Gemeinsame Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft München und des PP Schwaben Süd/West Gemeinsame Presseerklärung.pdf (.pdf / 128 kb)
Informationen zur ZET
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderem folgende Aufgaben:• Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,• Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91,109h StGB) z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie• Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten. Ferner ist bei der ZET der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz und der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt.